Satzungen nach § 34 BauGB

Eine Satzung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) regelt die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Diese Satzung ist eine Ortssatzung und besteht in der Regel aus einer Plankarte und einem Textteil. Folgende Satzungen der Stadt Calau befinden sich aktuell im Verfahren bzw. sind in Kraft getreten.

 

Satzung § 34 BauGB im Verfahren

1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Calau, Ortsteil Groß Jehser, Gemeindeteil Mallenchen

 

Satzung nach § 34 BauGB in Kraft getreten

Aktuell keine