Fundbüro

Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden die Rechte und Pflichten zu Fundsachen geregelt. So hat der Finder nach §§ 965 ff BGB die Pflicht der Anzeige. Die Anzeige über den Fund sollte unverzüglich, mit allen Umständen, welche für die Ermittlung des Eigentümers oder Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, bei der zuständigen Behörde erstattet werden.

 

Aktuelle Fundsachen

 

Nr.
 

Beschreibung der Fundsache

Monat der Anlieferung/Anzeige

Meldefrist bis

Anmerkungen

09-24schwarzes Fahrradschloss

03/24

09/24

 
11-24Ladestation für Kopfhörer

04/24

10/24

Farbe: weiß
12-24Schlüsselbund m. 2 Schlüssel u. Karabiner

04/24

10/24

 
13-241 Shell CLUBSMART-Karte

04/24

10/24

 
14-24Portemonnaie

05/24

11/24

schwarzes Leder
15-24Lesebrille, Gestell: weinrot

05/24

11/24

Etui, gelber Stoff mit Giraffe
16-24Lesebrille, Gestell: getigert

05/24

11/24

Etui, Leder, grau u.

3 Kugelschreiber

17-24Rucksack, schwarz/rot

06/24

12/24

Aufschrift: Granini
19-24Geldbörse, schwarz

08/24

02/25

 
20-24Schlüsselring mit 3 Schlüssel

08/24

02/25

 
22-24Herrenfahrrad 28“, blau, Trecking

09/24

03/25

Firma Kettler

 

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Fundsachen immer zeitnah angezeigt werden und sich somit Zeitverschiebungen zwischen Verlust und Anzeige ergeben können. Der/die Eigentümer/In wird aufgefordert, sein/ihr Recht in der angegebenen Meldefrist (siehe Spalte 4) bei der Stadt Calau im Fundbüro geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Für weitere Anfragen oder Fundmeldungen kontaktieren Sie bitte das Fundbüro der Stadt Calau, Tel. 03541 / 891-100.