Informationen zur neuen Brandenburger Hundehalterverordnung

Informationen zur neuen Brandenburger Hundehalterverordnung

Seit 1. Juli 2024 gilt in Brandenburg eine neue Hundehalteverordnung. Damit wurde die bisherige Verordnung ersetzt und verschiedene Änderungen eingeführt. Die wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der sogenannten "Rasselisten", die Hunde aufgrund ihrer Rasse als gefährlich einstuften. 

Stattdessen wird künftig das Verhalten des Hundes und die Sachkunde des Halters im Vordergrund stehen. Ein Hund gilt demnach dann als gefährlich, wenn dies durch die örtliche Ordnungsbehörde nach einem Vorfall, wie einem Biss, festgestellt wird. 

 

Neu ist auch die generelle Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht für alle Hunde ab der vollendeten achten Lebenswoche!  Die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht galt vorher nur für Hunde über 20 Kilogramm Gewicht und/oder 40 Zentimeter Schulterhöhe. 

Übergangsregelungen erlauben es den Hundehaltern, sich bis Anfang 2025 an die neuen Anforderungen bei der Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht, anzupassen. Die Verordnung sieht zudem vor, dass Hundebesitzer für Verunreinigungen durch ihre Tiere verantwortlich sind und diese beseitigen müssen! Bereits existierende Regelungen wie Leinen- und Maulkorbpflicht sowie die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden bleiben bestehen. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

 

Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Calau zudem darauf hin, dass die Steuermarke von angemeldeten Hunden stets am Halsband getragen werden muss. Dazu Thoralf Krengel, Sachgebietsleiter des städtischen Ordnungsamtes: „Bei stichpunktartigen Kontrollen in den letzten Tagen hat sich gezeigt, dass sich nicht alle Hundehalter an diese Maßgabe halten. Geregelt ist diese in §10 der aktuellen Hundesteuersatzung. Daraus geht hervor, dass der Hundehalter Hunde außerhalb seiner Wohnung bzw. umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar am Halsband befestigten Hundemarke führen darf.“

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Veröffentlichung

Do, 24. Oktober 2024

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