Hinweise der Stadt Calau zu Pflichten von Hundehaltern

Hündin Ida zeigt wie es geht: Die Shiba Inu-Dame ist korrekt steuerlich angemeldet, was man an der individuellen Steuermarke der Stadt Calau erkennt. Foto: Stadt Calau / Jan Hornhauer

Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Calau alle Hundehalter darauf hin, ihre Tiere in der Kämmerei anzumelden. „Grundsätzlich muss jeder Hund steuerlich angemeldet sein. Das ist nicht immer der Fall, da wir regelmäßig Hinweise auf nicht angemeldete Hunde erhalten“, informiert Tim Bärbock vom Fachbereich Steuern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hund aus dem Tierheim kommt, beim Züchter oder auf anderen Wegen erworben wurde. Auch Größe oder Rasse der Tiere spielen keine Rolle. „Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die grundsätzlich jeder Halter entrichten muss.“ 

 

Für den ersten Hund sind gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Calau 40 Euro pro Jahr zu entrichten, für zwei Hunde werden 60 Euro pro Jahr je Hund fällig und bei drei oder mehr Hunden kostet es den Besitzer 80 Euro pro Hund und Jahr. Tim Bärbock erklärt: „Häufig wird vermutet, es gibt eine Ermäßigung für Rentenbezieher. Das ist nicht so. Außer bei vorliegender Schwerbehinderung gemäß § 7 der Hundesteuersatzung der Stadt Calau oder bei Hunden, für die gemäß § 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Calau eine Steuerermäßigung beantragt werden kann, sind Reduzierungen der Steuer möglich.“ Sofern die Hundesteuer gezahlt wird, bekommen die Tierhalter von der Stadt Calau eine Steuermarke, die der Behörde bei Kontrollen signalisiert, dass der Hund angemeldet ist. Sollte dies nicht der Fall sein und ein Hund nicht registriert sein, kann ein Bußgeld verhängt werden, verbunden mit der Aufforderung das Tier anzumelden.

 

Wie jede Steuer ist die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwendet wird. Sie dient beispielsweise auch nicht zur Finanzierung der Folgekosten für die Hinterlassenschaften von Hunden. „In der Tat haben wir auch in jüngster Zeit wieder festgestellt, dass manche Tierhalter in Calau ihren Verpflichtungen nicht immer nachkommen und die Häufchen der Tiere einfach liegen lassen“, bestätigt Thoralf Krengel vom städtischen Ordnungsamt. Vor allem im Frühjahr, wo viele Leute Krokusse statt Hundehaufen auf städtischen Grünflächen sehen möchten, stört dieser Anblick. Neben dem Appell an die Vernunft der Tierhalter unterstützt die Stadt Calau eine saubere Umgebung mit insgesamt fünf Hundetoiletten im Stadtgebiet. Stationiert sind diese in der Straße der Jugend, im Wohngebiet „Am Funkturm“, im Gewerbegebiet Nord, am Springteich sowie in der Kirchstraße / Ecke Schloßstraße. Im Sinne einer schönen Stadt gilt daher: Greifen Sie zu – die Allgemeinheit dankt es den Hundehaltern!

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