Elterninformation für die Schulanfänger des Schuljahres 2024/25

Elterninformation für die Schulanfänger des Schuljahres 2024/25

Sehr geehrte Eltern,

 

gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BdgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2024 das sechste Lebensjahr vollenden oder vom Schulbesuch für ein Jahr oder ein weiteres Jahr zurückgestellt waren, die Schulpflicht und müssen zum Schulbesuch angemeldet werden. Anmeldeformulare sind in der Grundschule und in den Kita´s oder als Download auf der Homepage unter www.calau.de der Stadt Calau erhältlich.
 

Anträge auf vorzeitige Aufnahme von Kindern, die in der Zeit vom 01.10. bis 31. Dezember 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, können an die Schulleitung gestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31.12.2024 jedoch vor dem 01.08.2025 das sechste Lebensjahr vollenden (§ 37 Abs. 4 BdgSchulG).

 

Anträge auf gewünschte Zurückstellung vom Schulbesuch eines Kindes sowie für die Schülerbeförderung sind ebenfalls an die Schule zu stellen. Die Anträge erhalten Sie auf Nachfrage bei der Schulanmeldung.

 

Die Anmeldung findet im Sekretariat des Anwandter-Hauses der Grund- und Oberschule Calau, Lindenstraße 18 in 03205 Calau in der Woche vom 22.01. bis 26.01.2024 statt.Die Terminlisten hängen in den Kitas der Stadt Calau aus. Bitte tragen Sie sich ein und holen Sie sich von der Kita-Leiterin den Anmeldebogen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Anwandter-Hauses der Grund-und Oberschule Calau, Frau Rackel, Tel. (03541) 2259.

 

Die Eltern (Personensorge-/Erziehungsberechtigte) werden aufgefordert, sich persönlich mit dem einzuschulenden Kind im Sekretariat des Anwandter-Hauses vorzustellen.

Zur Anmeldung sind bitte mitzubringen:

 

  • der ausgefüllte ANMELDEBOGEN des Anwandter-Hauses (Unterschrift beider Sorgeberechtigten, erhältlich bei der Kita-Leitung)

  • die GEBURTSURKUNDE des Kindes oder das Familienstammbuch

  • Negativbescheid / Personensorgerechtsbescheinigung (nur bei alleinigem Sorgerecht)

  • die TEILNAHMEBESTÄTIGUNG an der Sprachstandfeststellung aus der Kindertagesstätte.

 

Eltern, deren Kinder im vergangenen Schuljahr zurückgestellt wurden, brauchen sich nicht in die Terminliste eintragen. Bitte werfen Sie folgende Unterlagen bis Donnerstag, d. 18.01.2024 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr in den Briefkasten des Anwandter-Hauses ein (grüner Haupteingang, links neben der Tür):

 

  • den zugesendeten ANMELDEBOGEN des Anwandter-Hauses (Unterschrift beider Sorgeberechtigten)

 

Der Termin für die schulärztliche Erstuntersuchung wird direkt mit den Eltern der Schulanfänger durch das Gesundheitsamt des LK OSL schriftlich vereinbart. Die Untersuchung findet in den Räumen des Gesundheitsamtes des Landkreises OSL in der Gottschalkstraße 36 in Calau statt.

 

Die Einschulung findet am 31. August in der Stadthalle der Grund- und Oberschule Calau statt.

 

 

Babenz

Bürgermeister

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