Kitas: Infos zu Beiträgen und Betreuungszeiten

Kitas: Infos zu Beiträgen und Betreuungszeiten

Am 28.01.2021 hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg die 2. Richtlinie Kita- Elternbeitrag Corona 2021 rückwirkend zum 01.01.2021 verabschiedet. Laut dieser sollen den Trägern von Kindertageseinrichtungen die durch Kitaschließungen entgangenen Elternbeiträge erstattet werden.

Gleichzeitig soll vor dem Hintergrund des stark angestiegenen Pandemiegeschehens außerdem ein finanzieller Anreiz dafür geschaffen werden, dass vertraglich vereinbarte Betreuungsleistungen in nicht geschlossenen Kindertageseinrichtungen freiwillig nicht in Anspruch genommen werden.  Kinder sollen nur in dem Umfang betreut werden, wie es zwingend erforderlich ist.

Es werden nicht nur die Eltern beitragsfrei gestellt, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern auch die Eltern, die ihr Kind freiwillig nicht in die Kita bringen.

Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben und ihre Kinder in die Einrichtung bringen, jedoch ihre vertraglich vereinbarte Betreuungszeit nicht ausschöpfen, sollen finanziell entlastet werden. Dies gilt dann, wenn die tatsächliche Betreuungszeit nicht mehr als 50 % in einem Zeitraum von mindestens einem Monat beträgt. In diesem Fall ist nur 50 % des eigentlichen Elternbeitrages zu zahlen.

Dazu ist es erforderlich, dass die verminderte Betreuungszeit zwischen den Eltern und dem Träger der Kita vereinbart wird.

Ab Monat Februar sollen die Eltern bis zum 15. des Monats eine entsprechende Erklärung in der jeweiligen Kita abgeben, in welchem Umfang ihr Kind für den Zeitraum von mindestens einem Monat betreut werden soll. Die Eltern und die Stadt Calau, als Träger der Kitas, sind für den jeweiligen Kalendermonat an die Erklärung gebunden.

Nicht zu berücksichtigen sind, lt. der oben genannten Richtlinie, Krankheitstage und Quarantänemaßnahmen aufgrund der Anordnung des Gesundheitsamtes.

Ab 08.02.2021 können die Vereinbarungen für den Monat Februar in der Einrichtung geschlossen werden. Dazu liegt ein entsprechender Vordruck in jeder Kita bereit.

Die für den jeweiligen Monat zu viel entrichteten Beiträge werden im Folgemonat erstattet.

Für den Monat Januar bilden für diese Erstattung die Anwesenheitslisten in den Kitas die entsprechende Grundlage. Wurden Kinder im Januar nur bis zu einem Umfang von 50 % ihres eigentlich vertraglich geregelten Betreuungsumfanges betreut, werden 50 % des Elternbeitrages erstattet.

Eine Antragstellung durch die Eltern ist nicht erforderlich.

Der Zuschuss zum Mittagessen ist von dieser Regelung nicht betroffen und ist auch bei einer nur bis zu 50 % Betreuung in voller Höhe zu zahlen. Er entfällt nur, wenn das Kind in einem vollen Monat gar nicht betreut wird.

 

Calau, den 04.02.2021

 

Der Bürgermeister

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