Die Stadt Calau informiert: +++CORONA-TICKER+++

Grafik: _freakwave_/pixabay

Aufgrund der sich ständig verändernden Lage rund um das Corona-Virus hat sich die Stadtverwaltung dazu entschlossen, den Corona-Ticker fortzuführen. Hier finden Bürgerinnen und Bürger  alle wichtigen Informationen und Entwicklungen. Ganz oben stehen die aktuellen Fallzahlen des Landkreises OSL. Weitere wichtige Infos/Links:

  1. www.osl-online.de (Internetseite vom Landkreis OSL)
  2. Corona-Bürgerhotline des Landkreises - Tel. 03573 / 870 1100 (Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr)
  3. Das Corona-Testzentrum des DRK-Testzentrum Calau bleibt ab dem 18.01.2023 aufgrund geringer Nachfrage geschlossen.
  4. www.corona.brandenburg.de (Infoportal des Landes Brandenburg)
  5. www.brandenburg-impft.de (Infoportal des Landes Brandenburg rund ums Thema Corona-Impfung)

 

+++ Übersicht zu den Fallzahlen im Landkreis OSL +++

 

Landkreis OSL
Neufälle im 24-h-Vergleich +58
bestätigte Fälle gesamt 50.581
aktuelle Fälle

128
 

davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung 10
Sterbefälle 403
7-Tage-Inzidenz aktuell 174,8

7-Tage-Inzidenz am

21.11.2022

146,0
7-Tage-Inzidenz am 20.11.2022 153,4
7-Tage-Inzidenz am 19.11.2022 163,6

 Stand: 22.11.2022, Quelle: LK OSL

 

  • 23. November, 10:29 Uhr: Wie der Kreisverband Calau des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) mitteilt, werden ab diesem Freitag die Öffnungszeiten des Corona-Testzentrums Calau angepasst. Ab dann gelten folgende Zeiten: Montag und Freitag von 08:00 bis 10:00 Uhr und Mittwoch von 15:00 bis 17:00 Uhr. Eine Terminbuchung ist weiterhin notwendig und über die Homepage www.drk-calau.de möglich.

  • 25. Oktober, 16:25 Uhr: Das Testzentrum des DRK Kreisverbandes Calau nimmt am kommenden Dienstag, den 1. November, wieder seinen Betrieb auf. An  diesem Tag ist das Testzentrum (Schulungsraum des DRK, Am Friedhof 4 in Calau) in der Zeit von 08:00 bis 11:00 Uhr geöffnet. Weiterhin sind Testungen – auch PCR-Tests – an folgenden Tagen möglich: Montag von 08:00 bis 11:00 Uhr, Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 11:00 Uhr. Eine Terminbuchung ist über die Homepage www.drk-calau.de möglich.

  • 17. Oktober 2022, 11:48 Uhr: Während aktuell in ganz Brandenburg die Fallzahlen wieder steigen weist das Gesundheitsministerium Brandenburg aktuell auf die Angebote vom Long-COVID-Netzwerk Brandenburg hin.

    Vom Long-COVID-Syndrom sind viele betroffen. Dabei sind die Folgeschäden, diverse Organsysteme betreffend, sehr komplex. Die Problematik körperlicher Defizite, Leistungseinschränkung oder Erschöpfung eint die Betroffenen. Um die Angebote für Menschen, die an Langzeitfolgen von COVID-19 leiden, in Brandenburg weiter auszubauen, wurde das Netzwerk „DiReNa – DiAGNOSTIK, ReHABILITATION und NaCHSORGE“ gegründet. Es soll für Brandenburgerinnen und Brandenburger als Anlaufstelle für eine feindiagnostische Beratung und Betreuung dienen und mögliche Behandlungswege aufzeigen. Hier gelangen Sie direkt zum Info-Portal: DiReNa Brandenburg

  • 06. Mai 2022, 07:09 Uhr: Ab dem heutigen Tage tritt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die 8. Allgemeinverfügung Quarantäne in Kraft. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Demnach ist ein ein abschließendes Freitesten ist für die allgemeine Bevölkerung nicht mehr notwendig – Voraussetzung dafür ist aber eine 48-stündige Symptomfreiheit. Eine Selbsttestung mit Antigen-Schnelltests beginnend nach Tag 5 wird empfohlen. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage. Die Isolation endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Die ab dem 06. Mai 2022 geltende 8. Allgemeinverfügung des Landkreises ist einsehbar unter: https://daten.verwaltungsportal.de/2022_05_06_8._Allgverf._Quarantäne.pdf

  • 01. April 2022, 08:37 Uhr: Ab dem 04.04.2022 (Montag) werden durch das Gesundheitsamt es Landkreises OSL neue Maßnahmen im Umgang mit Corona umgesetzt. Danach müssen sich positiv auf das Coronavirus getestete Personen mit Symptomen an den Hausarzt wenden – dieser stellt auch die Krankschreibung aus. Vertrauens. Positiv auf das Coronavirus getestete Personen, die wegen einer Krankschreibung arbeitsunfähig sind, benötigen kein Quarantäneschreiben für das entschuldigte Fehlen gegenüber dem Arbeitgeber. Positiv getestete Personen ohne Symptome begeben sich in eine häusliche Isolierung und müssen dies mit ihrem Arbeitgeber absprechen, diese können sich bei Bedarf an das Gesundheitsamt zur Ausstellung eines Bescheides wenden. Positiv getestete Personen und deren enge ungeimpfte Kontaktpersonen haben weiterhin eine 10-tägige Quarantäne gemäß Allgemeinverfügung des Landkreises OSL einzuhalten. Seit einigen Wochen erhalten enge Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt kein Quarantäneschreiben mehr.

    Das Gesundheitsamt versendet zur Straffung der Arbeitsabläufe ab sofort keine Quarantäneschreiben mehr an positiv getestete Personen und deren enge Kontaktpersonen. Bei Fragen zur Quarantäne (Zeiten, Freitestung, ggf. in Ausnahmen Ausstellung eines Schreibens etc.) nutzen Bürgerinnen und Bürger bitte die E-Mail-Adresse oder die Hotline 03573/870-1100 zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt. Ab dem 7. Tag der Quarantäne (gezählt nach dem Tag des PCR-Test) ist eine Freitestung mittels Schnelltest in einem zertifizierten Testzentrum möglich. Einen Genesenennachweis erhalten Bürgerinnen und Bürger bei Vorlage ihres positiven PCR-Tests in der Apotheke ihres Vertrauens.

  • 15. März 2022, 09:15 Uhr: Im Zuge der Umsetzung der einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß §20a IfSG steht für die Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen ab dem 16.03.2022 eine Meldeplattform online zur Verfügung. Meldepflichtige Einrichtungen nach §20a IfSG nutzen bitte die folgende Meldeplattform ab 16.03.2022: www.impfnachweis.osl-online.de. Es wird darum gebeten nach abgeschlossener Meldung von An- und Rückfragen an das Gesundheitsamt Abstand zu nehmen. Sollten im Zuge des Prüfverfahrens Maßnahmen durch die Behörde erforderlich sein, kommt diese auf den jeweiligen Mitarbeitenden sowie die Einrichtung zu. Sollte die Meldung zum Meldezeitpunkt aus technischen Gründen nicht möglich sein, wiederholen Sie den Meldevorgang bitte innerhalb der vierzehntägigen Meldefrist. Dringende oder unabwendbare Anfragen sind an folgende E-Mail-Adresse beim zuständigen Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu richten:

  • 08. März 2022, 07:49 Uhr: Die Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax ist ab sofort für alle Bürger und Bürgerinnen möglich. Das teilt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit. Der Impfstoff Novavax wird demnach vorerst ausschließlich in der Impfstelle der Sana Kliniken Niederlausitz in Senftenberg verimpft. Weitere Informationen zum Ablauf der Corona-Schutzimpfung in der Impfstelle Senftenberg sind auf der Seite der Sana Kliniken Niederlausitz zu finden: https://www.sana.de/niederlausitz/gut-zu-wissen/corona/corona-impfung#c83110 .

  • 23. Februar 2022, 07:45 Uhr: Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz rechnet Anfang März, also voraussichtlich in der 8. Kalenderwoche, mit ersten Novavax-Impfungen. Das geht aus einer Pressemitteilung vom gestrigen Tage hervor. Demnach ist zunächst für medizinisches und pflegerisches Personal ein priorisiertes Impfangebot mit Novavax vorgesehen. Als Nachweis wird bei der Impfstelle die Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Arbeitgeberbescheinigung notwendig. Diese ist vorab auszufüllen. Die Bescheinigung ist u.a. im Downloadbereich auf  www.osl-online.de/corona-schutzimpfung oder unter www.brandenburg-impft.de abrufbar. In Abhängigkeit der verfügbaren Impfdosen werden in der Folge dann auch weitere Impfangebote im Landkreis mit Novavax angeboten werden. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird der Impfstoff Novavax vorerst ausschließlich in der Impfstelle der Sana Kliniken Niederlausitz in Senftenberg, Calauer Straße, verimpft.

  • 10. Februar 2022, 11:14 Uhr: Das Calauer Corona-Testzentrum zieht um. Das teilt der Betreiber, der DRK Kreisverband Calau e.V., aktuell mit. Demnach ist die Teststelle ab Montag, 14. Februar 2022, in Räumlichkeiten des DRK Calau, Am Friedhof 4 zu finden. Testungen finden ausschließlich nach Online-Buchung statt und werden in den folgenden Zeitfenstern angeboten: Montag bis Freitag von 07:30 bis 11:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich jeweils von 15:00 bis 18:30 Uhr.

Plakat Corona-Testzentrum Calau

  • 02. Februar 2022, 14:18 Uhr: Der für morgen, den 3. Februar, geplante Termin mit dem Impfbus ist ABGESAGT. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Grund ist ein technischer Defekt des Fahrzeuges.

  • 19. Januar 2022, 13:18 Uhr: Auf für den Monat Februar hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz neue Termine für den Impfbus angekündigt. Die Termine in Calau finden Sie auf folgendem Plakat:

Termine Impfbus, Februar 2022

 

  • 11. Januar 2022, 09:38 Uhr: Ab dem 12. Januar 2022 wird die Vorwahl der Rufnummer vom Corona-Bürgertelefon des Landkreises OSL umgestellt. Künftig wird das Bürgertelefon unter der Rufnummer 03573 / 870-1100 zu erreichen sein. Besetzt ist die Hotline zu folgenden Zeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr.

  • 06. Januar 2022, 14:28 Uhr: Zur "Langen Nacht des Impfens" wird am morgigen Freitag, 7. Januar, von 16:00 bis 21:00 Uhr in das Rathaus der Stadt Luckau, Am Markt 24, eingeladen. Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen werden ohne Voranmeldungen und lange Wartezeiten verabreicht. Auch Impfungen von Kindern ab dem 5. Lebensjahr sind möglich. Ausführliche Informationen auf der Internetseite der Stadt Luckau

  • 03. Januar 2022, 08:31 Uhr: Der Impfbus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist seit dem 19.04.2021 mit dem mobilen Impfangebot im Landkreis unterwegs gewesen und hat an fünf bis sechs Tagen pro Woche im Landkreis Corona-Schutzimpfungen angeboten. Das mobile Angebot ergänzt die stationären Impfstellen des Landkreises und der Hausärzte in der Region. Bis zum letzten Termin des Impfbusses am 22.12.2021 wurden in diesem Jahr 9.241 Impfungen im Impfbus durchgeführt. Davon waren 3.961 Erstimpfungen, 2.090 Zweit- und 3.190 Drittimpfungen. Im Jahr 2022 startet der Impfbus am 03.01.2022 mit seiner Tour durch OSL in Neupetershain im Kultur- und Freizeitzentrum, am 04.01.2022 ist der Impfbus vor der Stadthalle Calau (09:00 bis 15:00 Uhr - Impfungen sind ohne Anmeldungen möglich).

  • 28. Dezember 2021, 08:18 Uhr: Ab heute gelten auch in Brandenburg strengere Corona-Regeln. Dazu gehört, dass sich maximal zehn Personen treffen dürfen. Sobald Personen ohne ausreichenden Impfschutz dabei sind, muss die Gruppe noch kleiner sein. Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen, etwa für Kinder und Jugendliche bis zum 14. vollendeten Lebensjahr. Weiterhin gibt es in so genannten „Hotspot-Regionen“ verschärfte Kontaktbeschränkungen. Hier gelten nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Hotspot-Region sind alle Landkreise und kreisfreien Städte, in der die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 750 überschreitet. Aktuell liegt die Inzidenz im Landkreis OSL bei 457,6 (Quelle: RKI, Stand: 28.12.2021). Wichtig: In Hotspot-Regionen  müssen Geimpfte und Genesene in der Zeit von 22 bis 6 Uhr im öffentlichen Raum jederzeit ihren Impf- bzw. Genesenen-Nachweis vorzeigen können. Eine genaue Übersicht über die ab heute geltenden Regelungen hat das Land Brandenburg auf der Corona-Informationsseite der Landesregierung zusammengetragen.

  • 15. Dezember 2021, 08:26 Uhr: Ab heute gilt im Land Brandenburg eine geänderte Fassung der 2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Dabei werden die Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum verschärft. Clubs und Diskotheken müssen landesweit schließen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt. Für Versammlungen (Demonstrationen) gilt eine Personenobergrenze im Freien von 1.000 gleichzeitig Teilnehmenden. An Silvester und am Neujahrstag sollen Ansammlungen von Personen und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen verboten werden. Details regeln die Landkreise per Allgemeinverfügungen. Für das Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester ist eine entsprechende Regelung des Bundes vorgesehen. Bei der 2G-Zutrittsgewährung gibt es eine neue Altersgrenze: Statt wie bisher Kinder unter 12 Jahren haben ab dem 15. Dezember alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Testnachweis Zutritt zu 2G-Bereichen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind. Die 2G-Regel gilt weiterhin unter anderem im Einzelhandel, in Gaststätten und Hotels, für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater oder bei körpernahen Dienstleistungen. Auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen gilt unverändert fort, u.a. Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen über Schwellenwert von 750. Nähere Informationen auf dem Corona-Infoboard der Landesregierung.

  • 08. Dezember 2021, 12:11 Uhr: Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz schickt seinen Impfbus wieder auf Tour, darunter auch nach Calau. An folgenden Terminen können sich Bürgerinnen und Bürger gegen Corona impfen lassen: Montag, 13. Dezember, Montag, 20. Dezember, Dienstag, 04. Januar sowie Dienstag, 11. Januar. Der Bus ist an den o.g. Terminen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr an der Stadthalle/Grundschule. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Plakat unten. 

 

Plakat: Impfbus des LK OSL

  • 03. Dezember 2021, 11:48 Uhr: Mit der Feststellung des Großschadensereignisses reagiert die Kreisverwaltung OSL auf die weiterhin sehr hohen Corona-Fallzahlen im Landkreis. So teilt der Landkreis als zuständige Katastrophenschutzbehörde mit, dass das „Vorliegen eines Großschadensereignis in Form eines Massenanfalls von Erkrankten“ festzustellen sei. Alexander Erbert, Leiter des Verwaltungsstabes: „Die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben nicht zu einem spürbaren Rückgang der Infektionszahlen geführt. Die pandemische Lage führt in den Klinikbereichen des Klinikums Niederlausitz zu Personalengpässen im Ärzte- und Pflegebereich und infolgedessen zu überbelegten Stationen. Um den Regelrettungsdienst im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu entlasten und diesen für die akute Notfallversorgung der im Landkreis befindlichen Patienten verfügbar zu halten, werden für zwischenzeitlich bereits notwendige Patientenverlegungen die Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz angefordert. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die akute Notfallversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Rettungsdienst könnte perspektivisch in den Notaufnahmen mit den Patienten gebunden sein und seine Aufgaben nur eingeschränkt bzw. nicht mehr wahrnehmen können. Daraus ergäbe sich eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der unteren Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken. Weitergehende Maßnahmen werden je nach Lage einzuleiten sein.“ Weitere Informationen zu den konkreten Maßnahmen im Kreis finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

  • 03. Dezember 2021, 08:54 Uhr: Ab Montag, den 6. Dezember, ist das Corona-Testzentrum des DRK Kreisverbandes Calau e.V. in der Cottbuser Straße 1 (ehemals EKC) zu finden. Tests werden dann von Montag bis Freitag von 07:30 bis 11:00 Uhr angeboten, zusätzlich Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 15:00 bis 18:30 Uhr. Die genauen Testzeiten und eine Online-Terminbuchung finden Sie unter folgendem Link: Terminbuchung Corona-Testzentrum Calau

Plakat Corona-Testzentrum Calau

  • 02. Dezember 2021, 15:59 Uhr: Hinweis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu den heutigen Corona-Zahlen bzw. dem Inzidenzwert im Kreis: "Aufgrund einer IT-Software-Umstellung beim RKI erfolgte zum heutigen Tag keine Übermittlung neuer Infektionsfälle. Daraus ergib sich rechnerisch für heute eine (fälschlich) stark verringerte Inzidenz."

  • 30. November 2021, 08:06 Uhr: Aufgrund der starken Nachfrage verlegt der DRK Kreisverband Calau e.V. sein Corona-Testzentrum in die Stadthalle, Lindenstraße 19. Vom 1. bis 3. Dezember sind hier Testungen in der Zeit von 07:30 bis 13:00 Uhr möglich. Derzeit prüft der Kreisverband, wie die Testungen in der Woche ab 6. Dezember realisiert werden können. Sobald es dazu Informationen gibt, halten wir Sie darüber auf dem Laufenden.

  • 24. November 2021, 14:35 Uhr: Wegen akuter Personalprobleme, auch aufgrund einiger Coronafälle in der Belegschaft, sind die Kindertagesstätten in Zinnitz und Werchow komplett geschlossen. Die Schließung beider Einrichtungen gilt voraussichtlich bis zum 6. Dezember.

  • 23. November 2021, 14:25 Uhr: Auch die für den 4. Dezember geplante Schlossweihnacht auf dem Schloss Groß Mehßow wird wegen der aktuellen Corona-Einschränkungsmaßnahmen abgesagt. Das teilte heute Nachmittag Schlossherrin Dr. Silke Luplow mit.

  • 23. November 2021, 07:41 Uhr: Der für den kommenden Samstag, den 27. November, geplante Tag der offenen Tür an der Grund- und Oberschule Calau wird coronabedingt abgesagt. Schulleiterin Christiane Zeiger teilt dazu mit: „Die Absage ist leider unumgänglich, da die Aufrechterhaltung des regulären Schulbetriebes in der gegenwärtigen Lage oberste Priorität hat.“

  • 22. November 2021, 09:58 Uhr: Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage sagt der Heimatverein Calau e.V. seine nächsten Veranstaltungen ab. Betroffen sind das Adventsbasteln am 24. November und die Jahresabschlussfeier am 26. November. In einer Mitteilung betont der Verein, man habe auf die Durchführbarkeit der Veranstaltungen gehofft. „Das ist auf Grund der hohen Inzidenzen nun nicht möglich. Wir wünschen euch dennoch einen besinnlichen Advent und genießt trotz der der vielen Regelungen zur Pandemiebekämpfung die gemeinsame Zeit in der Familie.“

  • 18. November 2021, 15:27 Uhr: Am nächsten Dienstag, den 23. November, macht der Impfbus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Station in Calau. Von 09.00 bis 15.00 Uhr sind am Standort vor der Stadthalle (Lindenstraße) 19) Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarungen möglich. Neben Erst- und Zweitimpfungen besteht zudem die Gelegenheit, sich eine dritte so genannte „Booster-Impfung“ verabreichen zu lassen. Laut Kreisverwaltung kommt der BioNTech/Pfizer-Impfstoff zum Einsatz. Weiterhin hat der Landkreis OSL heute mitgeteilt, dass die Impfstelle des Landkreises OSL am Montag wieder den Regelbetrieb aufnimmt.  Ab dann wird in der Calauer Straße 3 in Senftenberg unter Regie des Klinikum Niederlausitz montags bis mittwochs von 9 bis 15 Uhr, donnerstags in der Zeit von 12 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 12 Uhr geimpft. Impfwillige können dabei sowohl Erst-, als auch Zweit- und Booster-Impfungen erhalten.  Impfbus des Landkreises OSL.

 

  • 18. November 2021, 14:33 Uhr: Ab Montag, den 22. November, ist die Stadtverwaltung Calau für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Betroffen ist neben dem Rathaus auch die Außenstelle des Bauamtes in der Parkstraße 4-7. Hintergrund sind die weiter stark ansteigenden Corona-Fallzahlen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. „Wir mussten uns zu diesem Schritt entscheiden, um sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten“, erklärt Bürgermeister Werner Suchner. Telefonisch sowie per E-Mail sind weiterhin alle Bereiche der Stadtverwaltung erreichbar, in Einzelfällen und nach Absprache sind auch persönliche Termine möglich – selbstverständlich unter Einhaltung der Hygienebestimmungen. Eine Übersicht der Ansprechpartner finden Sie unter www.calau.de/mitarbeiter

  • 18. November 2021, 09:57 Uhr: Die für heute geplante Bürgersprechstunde der CDU-Fraktion Calau wird wegen der hohen Corona-Zahlen telefonisch durchgeführt. Sie erreichen die Ansprechpartner in der Zeit von 17.00 bis 19.00 Uhr unter Tel. 035435 / 4084.

  • 17. November 2021, 13:06 Uhr: Ab sofort und bis auf Weiteres bleibt das Geschäftshaus der Wohn- und Baugesellschaft Calau mbH (WBC) in der Cottbuser Straße 32 für Gäste geschlossen. Davon betroffen ist auch der Calauer Info-Punkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch weiterhin für Anliegen telefonisch unter 03541 / 8959-0 erreichbar. Gültig ist dies zu folgenden Geschäftszeiten: Montag & Mittwoch von 09.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag von 09.00 bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr. In dringenden Havariefällen ist die WBC weiterhin auch außerhalb der Geschäftszeiten unter Tel. 0171 / 6409234 erreichbar.

  • 16. November 2021, 13:52 Uhr: Der DRK-Kreisverband Calau e.V. bietet ab sofort wieder die Möglichkeit, sich in der Geschäftsstelle in Calau (Am Friedhof 4) kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen. Das berichtet die Lausitzer Rundschau heute in ihrer Online-Ausgabe. Demnach werde aktuell montags bis freitags in der Zeit von 10 bis 12 Uhr getestet. Termine werden vorab unter Tel. 03541 / 895618 vergeben.

  • 10. November 2021, 13:48 Uhr: Das Brandenburger Kabinett hat gestern die Eckpunkte für eine neue Corona-Verordnung erörtert und plant diese im Rahmen einer morgigen Sondersitzung des Kabinetts zu beraten und zu beschließen. Demnach soll die so genannte "2-G-Regel" (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren) in folgenden Bereichen gelten: Gastronomie, Beherbergung, Busreisen, Kultur (Konzert, Theater, Kino), Schwimmbäder sowie Diskotheken, Clubs und Festivals. Das soll auch für die jeweiligen Beschäftigten gelten. Die "3-G-Regel" (Geimpft, Genesen, Getestet) soll laut Vorlage weiterhin für körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur), Sport- und Fitnesseinrichtungen sowie Innenspielplätze gelten. Wird die neue Corona-Verordnung beschlossen, soll sie ab Montag, 15. November, in Kraft treten. Nähere Informationen auf der Internetseite der Landesregierung Brandenburg.

  • 08. November 2021, 13:55 Uhr: Aufgrund der seit einigen Tagen stark steigenden Infektionszahlen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz weisen wir an dieser Stelle gern nochmals auf die Corona-Hotline ein, welche die Kreisverwaltung geschalten hat. Unter der Rufnummer 0800 870 1100 werden immer montags bis freitags von 09:00 bis 14:00 Uhr alle Fragen rund um Corona beantwortet. Über folgenden Link gelangen Sie zudem zum Online-Infoportal der Kreisverwaltung: Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2

  • 15. September 2021, 14:14 Uhr: Die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg tritt am morgigen Donnerstag, den 16. September, in Kraft. Diese gilt bis einschließlich 13. Oktober. Eine Übersicht der neuen Regeln finden Sie im folgenden Dokument: Corona-Pandemie: Kabinett beschließt Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung

  • 09. September 2021, 14:33 Uhr: Weil die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis OSL die letzten fünf Tage über 20 lag, treten ab dem morgigen Freitag, 10. September, schärfere Corona-Regeln. Damit gilt entsprechend der 2. Umgangsverordnung des Landes Brandenburg in der aktuellen Fassung vom 24. August erneut die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises entsprechend der 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) in verschiedenen Bereichen.  Die Überschreitung des Schwellenwertes an fünf aufeinander folgenden Tagen hat die Kreisverwaltung am heutigen Donnerstag, 9. September, formell bekanntgeben. Diese kann auf der Internetseite unter www.osl-online.de/Corona nachgelesen werden. Damit treten die verschärften Regelungen zum Testnachweis am Freitag, 10. September 2021, in Kraft. Zu den Folgen der Überschreitung dieses Schwellenwertes informiert das Land Brandenburg im Internet: „Wo besteht aktuell eine Testpflicht?“

  • 20. August 2021, 07:16 Uhr: Im Zuge der weiter steigenden Corona-Fallzahlen in Deutschland (aktuelle Inzidenz liegt laut RKI bei 48,8) warnt auch der Landkreis OSL vor weiter steigenden Zahlen. In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung auf die in Brandenburg geltende 2. SARS-CoV-2-Umgangsveordnung hin, die seit 29. Juli 2021 gilt. Diese sieht vor: Steigt die Inzidenz in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 20, greift in verschiedenen Bereichen für Personen ab zwölf Jahren wieder die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises, etwa in Innengastronomie, Beherbergungsstätten, Veranstaltungen in Innenräumen, bei Veranstaltungen von Bildungs-, Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen in Hochschulen, Musikschulen, Kunstschulen, Volkshochschulen etc. Geimpfte und genesene Personen bleiben ausgenommen. Ab einer anhaltenden Inzidenz ab 35 gilt eine Begrenzung der Personenzahl bei Veranstaltungen auf höchstens 5.000 gleichzeitig teilnehmende Besucherinnen und Besucher.

  • 30. Juli 2021, 11:08 Uhr: Am Sonntag, 1. August, tritt im Land Brandenburg eine neue Corona-Umgangsverordnung in Kraft. Diese wurde am 28. Juli durch das Kabinett beschlossen. In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei sind die wesentlichsten Regelungen zusammengefasst. Sie finden das Dokument zum Nachlesen unter dem folgenden Link: PM STK vom 28.07.2021

  • 30. Juni 2021, 07:34 Uhr: Ab Donnerstag, den 1. Juli, ist das Calauer Rathaus sowie das Bauamt (Parkstraße 4-7) wieder für den regulären Besucherverkehr geöffnet. Folgende Sprechzeiten sind damit wieder gültig:

    • Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

    • Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

    Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, sich vorab beim jeweiligen Mitarbeiter telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Zudem wird darauf hingewiesen, dass beim Betreten des Rathauses eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen ist. Gleichzeitig sind die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Im Falle zu vieler Besucherinnen und Besucher behält sich die Stadtverwaltung vor, den Besucherverkehr zu regulieren. Eine Übersicht der Ansprechpartner finden Sie unter www.calau.de/mitarbeiter

  • 29. Juni 2021, 11:31 Uhr: Der Kreisverband Calau e.V. des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) verlagert sein Testzentrum aus der Stadthalle. Das hat das DRK Anfang der Woche mitgeteilt. Demnach werden ab Donnerstag, 1. Juli, Corona-Schnelltests künftig nur noch am Verbandssitz, Am Friedhof 4, in Calau angeboten, die Stadthalle wird dafür nicht mehr genutzt. Als feste Testtage sind der Montag und Donnerstag reserviert. Zeiten für die Testungen sind individuell abzustimmen, möglich ist dies immer von Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 03541 / 895618. Wie das DRK weiter mitteilt, sind außerdem individuelle Terminabsprachen außerhalb der genannten Testtage möglich.

  • 25. Juni 2021, 08:01 Uhr: Aufgrund der sich weiter entspannenden Corona-Lage im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (7-Tage-Inzidenz aktuell: 5,5) passt die Kreisverwaltung die Corona-Bürgerhotline an. Diese wurde Mitte März 2020 eingerichtet und war erste Anlaufstelle für alle Anfragen von Bürgerinnen und Bürger. Das Bürgertelefon bleibt als Serviceangebot für die Menschen in OSL und dessen Gäste unter der bekannten kostenfreien Nummer 0800 870 1100 auch künftig noch erreichbar. Die neue Hotlinezeit lautet: Montag bis Freitag, 9 bis 14 Uhr. Die Wochenend-Erreichbarkeit entfällt aufgrund der zuletzt geringen Resonanz. Auch die Internetseitseite www.osl-online.de/corona wird weiterhin täglich aktualisiert.

  • Freitag, 28.05.2021, 11:25 Uhr Aktuelle Rechtslage – 8. Änderung der Siebten SARS-CoV-2-EindV (EindV) Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigten, die Landesregierung hat sich in der Kabinettsitzung am 25. Mai 2021 dafür entschieden, ab dem 1. Juni 2021 nicht länger am Appell vom 13. Dezember 2020, kein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen, festzuhalten. Damit ist ab dem 1. Juni 2021 keine Erstattung von Elternbeiträgen nach der zweiten Richtlinie Elternbeitrag Corona durch das Land in den Fällen mehr vorgesehen, in denen die Eltern auf die Inanspruchnahme der Betreuung freiwillig verzichtet haben und deswegen vom Einrichtungsträger von der Beitragspflicht freigestellt wurden.Damit entfällt auch die Möglichkeit die Betreuungszeit aufmindestens 50 % abzusenken und die Zahlung des hälftigen Beitrages.Wir bitten um Beachtung!

 

 

  • 25. Mai 2021, 12:55 Uhr: Im Rahmen seiner zweiten Tour wird der Impfbus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 16. und 17. Juni erneut vor der Calauer Stadthalle Station machen. Jeweils von 9 bis 16 Uhr werden Impfungen vorgenommen. Die Registrierung für einen Impftermin erfolgt ausschließlich zu folgenden Zeiten: Dienstag, 01.06.2021, 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag, 03.06.2021, 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr. Die Rufnummer zur Terminvergabe lautet 03541 / 87 24 794. Wichtiger Hinweis: Impfberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren, da die Priorisierung ab dem 07.06.2021 aufgehoben ist.

Plakat Impfbus

  • 21. Mai 2021, 08:15 Uhr: Ab heute treten im Land Brandenburg weitere Lockerungen in Kraft. Hintergrund ist die Tatsache, dass die landesweite Inzidenz in weiten Teilen des Landes seit mehreren Tagen dauerhaft stabil unter dem Wert von 100 liegt. Neben der lange erwarteten Öffnung der Außengastronomie haben u.a. auch die Außenbereiche der Museen wieder geöffnet. Die folgende Grafik gibt Ihnen eine Übersicht, was ab heute erlaubt ist und welche weiteren Sicherheitsmaßnahmen es gibt:

Grafik_Corona_Regeln_Uebersicht_ab_21_Mai_2021

  • 18. Mai 2021, 09:09 Uhr: Das für den 29. Mai in der Gutskapelle Reuden geplante Konzert der Reihe „Musikschulen öffnen Kirchen“ muss aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen abgesagt werden. Das teilt der Förderverein Gutskapelle Reuden e.V. mit. Es sei geplant, das Konzert zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzubieten. Betroffen von der Absage ist auch der literarisch-musikalische Nachmittag mit Antje Gräupner und Dr. Irmgard Dettbarn am 5. Juni 2021.

  • 17. Mai 2021, 14:51 Uhr: Seit dem heutigen Montag, 17. Mai, dürfen Teile des Einzelhandels im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wieder für einzelne Kunden öffnen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis bereits seit dem 08.05.2021 und damit seit mindestens fünf Tage in Folge unter 150 liegt. Folgende Voraussetzungen sind für den Einkauf notwendig:

  1. vorherige Terminbuchung für einen festen Zeitraum („Click & Meet“)
  2. nicht mehr als ein Kunde auf 40 m² Geschäftsfläche
  3. Kunden müssen ein maximal 24 Stunden altes negatives Testergebnis auf den SARS-CoV2-Virus vorlegen
  4. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden sowie den Zeitraum des Besuchs zu erheben
  5. eine Atemmaske (FFP2 oder medizinische Maske) ist beim Besuch des Geschäfts zu tragen

Diese Regelungen gelten nicht für die Verkaufsstellen des täglichen Bedarfs (z.B. Supermarkt oder Drogeriemarkt). Diese haben weiterhin täglich geöffnet und können auch ohne Anmeldung und Negativtest besucht werden.

 

  • 03. Mai 2021, 10:23 Uhr: Der Impfbus des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist in Calau auf großes Interesse gestoßen. Alle 114 Termine für den 11. und 12. Mai (jeweils 57 pro Tag) wurden vergeben. Aktuell ist es nur noch möglich, Nachrücker vorzumerken, die im Falle dessen als zu Impfender einspringen, wenn jemand mit einem festen Termin keine Möglichkeit hat, diesen wahrzunehmen. „Dafür haben wir pro Tag sechs Plätze frei, von denen aktuell jeweils nur ein Nachrücker-Platz belegt ist“, teilt das Haupt- und Ordnungsamt mit. Nachrücker sollten beachten, dass aktuell nur der Impfstoff von Astra-Zeneca im Impfbus verabreicht wird, das Mindestalter beträgt also aktuell 60 Jahre. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Nachrücker zeitlich möglichst flexibel sein sollten, um auch bei kurzfristigen Absagen noch den Termin wahrnehmen zu können. Ziel muss es sein, dass auch trotz Absagen alle Impfdosen verimpft werden können. Anmeldungen als Nachrücker sind zu folgenden Zeiten möglich: Dienstag, 04.05.2021, 09.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag, 06.05.2021, 09.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 16.00 Uhr. Die Hotline lautet Tel. 03541 / 87 24 794.

  • 30. April 2021, 12:30 Uhr: In Calau ist das Impfangebot des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im eigens dafür angeschafften Impfbus auf auf große Resonanz gestoßen. So wurden im Laufe dieser Woche alle Termine für den 11. und 12. Mai an Impfwillige vergeben. Auch in den Monaten Juni und Juli soll im Impfbus die Erstimpfung für Impfberechtigte nach Terminvereinbarung durchgeführt werden. Die Impfbustermine für Calau werden rechtzeitig bekanntgegeben. Ab Monat August erfolgen dann die Zweitimpfungen.

  • 29. April 2021, 12:39 Uhr: Das Land Brandenburg unterstützt Vereine finanziell dabei, eigene Hygienekonzepte für den Freizeit- und Breitensport umzusetzen. Dafür stehen laut Brandenburgs Sportministerin Britta Ernst insgesamt 1,42 Millionen Euro bereit. In den nächsten Tagen werden alle 3.003 Sportvereine in Brandenburg die Förderung erhalten – pauschal und antragslos. Ausgezahlt werden vier Euro Landeshilfe pro Vereinsmitglied direkt über den Landessportbund. Zu den Hygienemaßnahmen gehören unter anderem die Verwendung von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Nutzung von Schnelltests, Verkleinerungen von Trainingsgruppen und die Erhöhung der Anzahl der eingesetzten Übungsleiterstunden.

  • 21. April 2021, 14:29 Uhr: Aufgrund der bestätigten Corona-Infektionen von zwei Erziehern sowie einem Kind in der "Kita Kunterbunt" wurde für die betroffene Gruppe durch das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eine Quarantäne angeordnet. Diese gilt vorerst bis einschließlich 29. April. Auf den weiteren Betrieb der Einrichtung haben die positiven Testergebnisse keinen Einfluss.

  • 16. April 2021, 08:27 Uhr: Auf der Bürgerhotline des Landkreises OSL wurden allein von Januar bis Mitte April 2021 mehr als 3.000 Anrufe registriert. Das teilt die Kreisverwaltung mit und verweist darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin an sieben Tagen die Woche Fragen rund um das Coronavirus beantworten. Zu erreichen ist die Corona-Hotline unter der kostenfreien Rufnummer 0800 870 1100 zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag von 8-16 und Sa/So von 10 bis 14 Uhr. 

  • 13. April 2021, 16:33 Uhr: Entgegen der geltenden Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsleistungen passt die Stadtverwaltung Calau den zu entrichtenden Zuschuss zum Mittagessen vorübergehend an die Betreuungszeiten der Kinder an. „Mit dieser Maßnahme möchten wir allen den Eltern entgegen kommen, die sich dafür entschieden haben, ihre Kinder während der Corona-Pandemie freiwillig zu Hause zu betreuen“, erklärt Beate Matzke, Leiterin des städtischen Haupt- und Ordnungsamtes. Bei einer Inanspruchnahme der Betreuungsleistung bis maximal 50 Prozent werden demnach auch nur 50 Prozent des Zuschusses zum Mittagessen erhoben. Wird eine Betreuungsleistung von mehr als 50 Prozent in Anspruch genommen, so ist der Zuschuss zum Mittagessen in voller Höhe zu entrichten. Diese Regelung gilt rückwirkend ab Februar 2021.

  • 12. April 2021, 14:01 Uhr: Gemäß der Dritten Verordnung zur Änderung der 7. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung teilt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit, dass es seit dem 09.04.2021 ein neues Formular zum Antrag auf Notbetreuung gibt. In der Stadt Calau ist dieser momentan nur für die Betreuung im Hort notwendig, Kitas laufen im Regelbetrieb. Eine Notbetreuung können Eltern von Hortkindern in Anspruch nehmen, die in einem Bereich der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig sind und die eine häusliche oder sonstige Individualbetreuung nicht organisieren können. Hier geht es direkt zum Dokument: Antrag auf Notbetreuung (ab dem 09.04.2021) (Wichtiger Hinweis: Ein bereits gestellter Antrag bzw. eine hierauf bereits ergangene Entscheidung behält ihre Gültigkeit, sofern sich durch die o.g. Eindämmungsverordnung keine geänderte Anspruchsgrundlage ergibt)

  • 06. April 2021, 15:23 Uhr: Bereits am Dienstag verständigte sich die Landesregierung Brandenburg zum weiteren Vorgehen in den Schulen, Horten und Kitas des Landes nach den Osterferien. Angesichts des Infektionsgeschehens starten die weiterführenden Schulen – mit Ausnahme der Abschlussklassen - ab Montag, dem 12. April, im Distanzunterricht. Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 der Primarstufe erfolgt auch nach den Ferien im Wechselmodell. Die Kitas bleiben geöffnet, und die Eltern werden weiterhin gebeten, soweit möglich ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Alle Informationen findet man auf der Homepage des MBJS Brandenburg sowie in der folgenden Grafik:

Quelle: MBJS_Stand_06-04-2021

  • 25. März 2021, 15:33 Uhr: In der kommenden Woche, vom 29. März bis 01. April, ist die Stadtbibliothek Calau urlaubsbedingt weder telefonisch noch per Mail zu erreichen. Ab Dienstag, den 06. April, können Interessierte dann wieder Buch- und Medienbestellungen per Telefon oder Mail aufgeben, um diese dann kontaktfrei abzuholen. Das Team der Stadtbibliothek Calau wünscht allen Nutzerinnen und Nutzern frohe Osterfeiertage und vor allem Gesundheit.
  • 25. März 2021, 09:41 Uhr: Heute um 11 Uhr eröffnet der DRK-Kreisverband Calau e.V. in der Stadthalle Calau das Corona-Testzentrum. Künftig können sich hier alle Bürgerinnen und Bürger einmal pro Woche einem kostenfreien PoC-Antigen-Schnelltest unterziehen. WICHTIG: Termine werden ausschließlich nach telefonischer Anmeldung vergeben. Von Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr findet die telefonische. Terminvergabe statt unter Tel. 03541 - 895618.

  • 22. März 2021, 09:58 Uhr: Aufgrund der aktuellen Änderung der 7. SARS-Cov-2-Eindämmungsverordnung in Brandenburg ist ab heute die Stadtbibliothek Calau für den Besucherverkehr geschlossen. Bisher vereinbarte Besuchstermine sind abgesagt. Bestellungen von Medien können jedoch weiterhin telefonisch (Tel. 03541 / 891-512) oder per abgegeben werden, die Übergabe erfolgt kontaktlos.

  • 17. März 2021, 17:11 Uhr: Ab kommendem Donnerstag, den 25. März, bietet der DRK Kreisverband Calau e.V. in der Stadthalle Calau Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, einmal wöchentlich einen kostenfreien Corona-Antigen-Schnelltest wahrzunehmen. Testtage sind ab diesem Tag immer Montag (13 bis 18 Uhr) und Donnerstag (11 bis 16 Uhr). Die Testungen werden ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung durchgeführt. Ab Montag, 22. März, können von Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr unter Tel. 03541 / 895618 Termine vereinbart werden. Weitere Details zum Testangebot entnehmen Sie folgendem Plakat:

Corona-Tests

  • 17. März 2021, 14:03 Uhr: Das Calauer Oldtimermuseum „Mobile Welt des Ostens“ teilt mit, dass es ab sofort wieder von Dienstag bis Sonntag jeweils von 10 bis 16 Uhr für Besucher geöffnet hat. Aufgrund der aktuellen Coronalage kann sich jedoch die Situation ändern. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich vorab zu informieren. Die Besucherzahl ist begrenzt und der Zutritt nur mit telefonischer Voranmeldung unter 03541 871555 möglich.

  • 17. März 2021, 08:01 Uhr: Durch eine nach wie vor anhaltende Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind verschärfte Coronaregeln in OSL nicht mehr auszuschließen. Landrat Siegurd Heinze erklärte am gestrigen Tag dazu: „Das Infektionsgeschehen in Oberspreewald-Lausitz verharrt weiter auf hohem Niveau. Die 7-Tages-Inzidenz lag letztmalig am 15. Februar 2021 mit 95,1 unter dem Wert 100 und ist seitdem wieder stark gestiegen. Bevor Impfungen flächendeckend für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises möglich sein werden, ist es umso wichtiger, sich an die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zu halten. Die Entwicklung beobachten wir aufmerksam und mit Sorge. Sollte der Trend anhalten, bewegen wir uns unweigerlich in einen erneuten Lockdown in Oberspreewald-Lausitz mit großen Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ich bitte und fordere alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an die Bestimmungen der Eindämmungsverordnung sowie an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten. Schützen Sie sich und andere, bewahren Sie sich Ihre Gesundheit.“ 

  • 16. März 2021, 09:01 Uhr: Bedingt der aktuellen Corona-Lage kann die Bürgersprechstunde der CDU Calau am 18. März nur telefonisch stattfinden. Möglich ist dies in der Zeit von 17.00 bis 19.00 Uhr unter 035435 / 4084 oder 0152 / 21565833.

  • 12. März 2021, 08:38 Uhr: Einen Funken Hoffnung für die Tourismusakteure der Region sieht der Tourismusverband Spreewald in der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Brandenburg. Demnach dürfen sich ab sofort bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten im öffentlichen Raum aufhalten. Darüber hinaus ist kontaktfreier Freizeitsport unter freiem Himmel mit bis zu zehn Personen in dokumentierten Gruppen sowie die Wiederaufnahme des Dienstleistungsgeschäftes unter Auflagen gestattet. Für Annette Ernst, Geschäftsführerin des Verbandes, ein positives Signal: „Aus diesen Gründen freuen wir uns, dass Verleiher von Paddelbooten, Fahrrädern und Stand Up Paddling Boards endlich wieder eröffnen dürfen.“ Tagesgeschäft darf ausschließlich auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzeptes durchgeführt werden. Vor und in den Verleihgeschäften zählt die Einhaltung des Abstandsgebotes zwischen allen Personen ebenso dazu wie das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen. Die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Verleihgeschäften einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätze. Da die Inzidenzwerte nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau sind, wird an einen eigenverantwortlichen Umgang mit der aktuellen Situation und der strikten Einhaltung der Regelungen appelliert.

  • 11. März 2021, 16:46 Uhr: Im Regionallinienverkehr sowie auf den Stadtlinien Senftenberg und Lübbenau wird ab Montag, 15. März 2021, die Kassier- und Kontrolltätigkeit wieder aufgenommen. Das teilt die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (OSL) mit. In Verbindung damit steht auch das Öffnen der vorderen Einstiegstür. Fahrscheine können also wieder beim Busfahrer erworben werden (bitte nach Möglichkeit passend zahlen). Weiterhin weist das Unternehmen auf die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske hin, die seit 23. Januar um gesamten ÖPNV in Brandenburg gilt.

  • 09. März 2021, 13:44 Uhr: Bücherfreunde dürfen ab dem kommenden Donnerstag, den 11. März, wieder die Stadtbibliothek Calau besuchen. Möglich macht dies die aktuell gültige 7. SARS-Cov-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Wichtig: Ein Besuch der Einrichtung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 03541 / 891-512 möglich. In der Einrichtung gelten weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln, zudem ist eine medizinische Maske zu tragen. Das Team der Stadtbibliothek freut sich darauf, den „Lesedurst“ der Calauerinnen und Calauer wieder stillen zu dürfen.

  • 08. März 2021, 14:34 Uhr: Seit Montag gilt bis einschließlich 28. März 2021 die neue, nunmehr die siebte SARS-Cov-2-Eindämmungsverordnung in Brandenburg. Damit setzt die Landesregierung die Rahmenvereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom Mittwoch in Landesrecht um. Zu den beschlossenen Lockerungen zählt auch, dass die öffentlichen Bibliotheken wieder Besucher empfangen dürfen, allerdings unter Vorlage eines Hygienekonzepts und nach vorheriger Terminabsprache. „Für die Stadtbibliothek Calau bedeutet dies, dass wir voraussichtlich im Laufe dieser Woche wieder öffnen werden. Eine Öffnung schon zum Montag war leider organisatorisch nicht zu gewährleisten, da umfangreiche Vorarbeiten notwendig sind, um die Regelungen der Eindämmungsverordnung umzusetzen“, teilt Beate Matzke, Leiterin des Haupt- und Ordnungsamtes der Stadt Calau mit. Sobald die Bibliothek wieder Besucher empfängt, wird es an dieser Stelle mitgeteilt. Weitere Informationen zu den wichtigsten Punkten der neuen Eindämmungsverordnung lesen Sie hier nach: https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=9067

  • 03. März 2021, 08:05 Uhr: Trotz der Corona-Pandemie sollen Akteure, die sich im Landkreis mit dem Thema Inklusion befassen, die Möglichkeit bekommen, sich für den Inklusionspreis 2021 zu bewerben. Daher wurde die Bewerbungsfrist bis zum 31. März 2021 verlängert. „„Inklusion ist ein wichtiges Thema, deshalb wurde der Preis Ende 2020 erneut ausgeschrieben. Mit der weiteren Verlängerung der Teilnahmefrist soll den aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen werden“, teilt Delia Schäfer vom Bildungsbüro des Landkreises OSL mit. „Sollte der Preis in diesem Jahr erstmalig nicht an ein geeignetes Projekt vergeben werden können, so spendet die Kreisverwaltung das Preisgeld gemeinnützig“, stellt sie in Aussicht.  Der Inklusionspreis 2021 wurde im Oktober 2020 ausgelobt. Der Preis würdigt Engagement und Bestrebungen rund um ein inklusives Miteinander im Bildungsbereich. Er ist mit 1.500 Euro dotiert und wird zum mittlerweile sechsten Mal verliehen. Das Bewerbungsformular und die Teilnahmebedingungen stehen unter www.osl-online.de (Menüpunkt Leben und Wohnen/Bildungsbüro) bereit.

  • 19. Februar 2021, 12:51 Uhr: Ab kommendem Montag, den 22. Februar, startet die Grund- und Oberschule Calau in den Klassenstufen 1 bis 6 mit dem Unterricht im Wechselmodell. Schülerinnen und Schüler werden dabei in A- und B-Klassen eingeteilt und besuchen wechselnd den Unterricht. An diesen Präsenztagen erhalten sie auch Aufgaben, die sie an den Nichtpräsenztagen via Homeschooling erlernen müssen. Gemäß der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 12. Februar ist zudem das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske Pflicht. Dies betrifft sowohl die Unterrichtsräume, die Schulgebäude und das Schulgelände im Außenbereich. Eine Ausnahme bilden Kinder der Klassenstufen 1-4, diese müssen im Außenbereich keine Maske tragen. Für Kinder unter 14 Jahren, sofern sie aufgrund der Passform keine entsprechende medizinische Maske tragen können, ist das Tragen einer Alltagsmaske verpflichtet. Weitere Informationen auf der Internetseite der Grund- und Oberschule Calau: www.schule-calau.de

  • 16. Februar 2021, 16:41 Uhr: Ab 22.02.2021 startet im Grundschulbereich der Grund- und Oberschule Calau der Wechselunterricht. Für die Betreuung  der schulpflichtigen Kinder in den Horten hat das zur Folge, dass zusätzlich zu den Kindern, die im Rahmen der Notbetreuung den Hort besuchen auch die Kinder, die tagaktuell im Präsenzunterricht sind, einen Anspruch auf Hortbetreuung haben. Dieser besteht unabhängig von dem Anspruch auf Notbetreuung und nur für die tatsächlichen Präsenztage in der Schule. Die Horte der Stadt Calau greifen die Gruppeneinteilung der Schule auf und betreuen die Kinder in den Einrichtungen dementsprechend separiert.

  • 16. Februar 2021, 11:51 Uhr: Aufgrund der aktuellen Corona-Lage kann die für den Donnerstag, 18. Februar, geplante Bürgersprechstunde der CDU Calau nur telefonisch stattfinden. Zu erreichen sind die Ansprechpartner an diesem Tag von 17 bis 19 Uhr unter Tel. 035435 4084 oder Tel. 0152 21565833.

  • 15. Februar 2021, 14:47 Uhr: Die Stadtbibliothek Calau bleibt weiterhin geschlossen, bis mindestens 07. März. Nutzerinnen und Nutzer können per Mail ( ) oder telefonisch unter 03541 / 891512 Medien bestellen, die zum Abholen in den Flur gestellt werden

  • 12. Februar 2021, 12:10 Uhr: Die aktuelle "3. Allgemeinverfügung über weitere Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Coronavirus SARS-CoV-2" des Landkreises OSL läuft zum 14. Feburar 2021 ersatzlos aus. Ab Montag, 15. Feburar 2021 wird die 6. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg Inkrafttreten. Damit ist die Schließung der Kitas im Landkreis OSL aufgehoben und ab 15. Februar beginnt der Regelbetrieb auch in den Calauer Kitas. Dennoch gilt weiterhin der Appell an die Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit selbst zu Hause zu betreuen und so einen Beitrag zur Entlastung der Kitas sowie zum Infektionsschutz zu leisten. Der Betrieb von Horteinrichtungen bleibt weiterhin untersagt, dort findet wie bisher eine Notbetreuung statt. Ob und wann die Horte öffnen, wird anhand der neuen Eindämmungsverordnung und in Verbindung mit der geplanten Teilöffnung der Schulen ab dem 22. Februar 2021 geregelt.        

  • 05. Februar 2021, 10:57 Uhr: Aufgrund der aktuellen Coronasituation können Jagdscheine in diesem Jahr ausschließlich auf dem Postweg verlängert werden. Darauf weist die untere Jagd- und Fischereibehörde des Landkreises OSL hin. Jagdscheininhaber, deren Jagdschein am 31. März 2021 ausläuft, haben ab dem 22. Februar 2021 die Möglichkeit, ihre Unterlagen auf dem Postweg an die Verwaltung zu senden: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Jagd- und Fischereibehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg. Nähere Informationen unter folgendem Link: Jagdschein verlängern

  • 04. Februar 2021, 13:16 Uhr: Aufgrund eines positiven Corona-Testergebnisses in der Zinnitzer Kita „Haus der Elemente“ ist die Einrichtung bis auf weiteres geschlossen. Die betroffenen Erzieherinnen sowie Kinder befinden sich bis einschließlich 14.02.2021 in behördlich angeordneter Quarantäne. Das Gesundheitsamt hat die Testung aller Betroffenen angeordnet. Eine mögliche Notfallbetreuung ist ab kommender Woche dennoch gewährleistet und wird ggf. durch einen Erzieher der Einrichtung umgesetzt, der keinen Kontakt zu den Verdachtsfällen hatt. Wichtig: Dies ist nur für Kinder möglich, die nicht in Quarantäne sind, also keinen Kontakt zu den Personen hatten, die sich  aktuell in Quarantäne befinden.

  • 01. Februar 2021, 10:47 Uhr: Das Projektteam „Hauptamt stärkt Ehrenamt" des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert aktuell auf seiner Homepage zu Fördermöglichkeiten für Vereine. Demnach können diese ebenfalls von zahlreichen finanziellen Förderungen profitieren, beispielsweise der „Corona-Überbrückungshilfe" oder projektbezogene Förderungen. Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Projektteams: „Hauptamt stärkt Ehrenamt".

  • 29. Januar 2021, 12:40 Uhr: Die so genannte „Ein-Eltern-Regelung“ für die Notbetreuung in den Kindertagesstätten wird ausgeweitet. So gilt ab 01.02.2021 bis einschließlich 14.02.2021, dass nunmehr noch mehr Eltern den Zugang zur Notbetreuung haben. Künftig haben also Eltern Anspruch auf Notbetreuung, wenn nur ein Elternteil in der so genannten „kritischen Infrastruktur“ tätig ist. Geregelt ist dies in der „1. Änderung der 3. Allgemeinverfügung über weitere Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Coronavirus SARS-CoV-2“ des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Das aktuelle Dokument zur Beantragung der Notbetreuung in der jeweils zuständigen Kindertagesstätte finden Sie hier: Formular - Antrag auf Notbetreuung ab 01.02.2021

  • 29. Januar 2021, 10:37 Uhr: Der für den 31.03.2021 geplante Schließtag in allen städtischen Kita- und Horteinrichtungen wird gestrichen. Demnach sind an diesem Tag alle Einrichtungen wie geplant geöffnet. Dies gilt vorbehaltlich etwaiger Sonderregelungen, beispielsweise Notbetreuung. Eine Übersicht über die Schließtage 2021 aller städtischen Einrichtungen finden sie auf der jeweiligen Profilseite, zu erreichen über folgenden Link: https:/www.calau.de/kita

  • 28. Januar 2021, 17:02 Uhr: Die aktuelle „3. Allgemeinverfügung über weitere Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Coronavirus SARS-CoV-2“ wird – mit kleinen Anpassungen – bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängert. Die entsprechende „1. Änderung der Allgemeinverfügung“ wurde heute durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht und ist online nachzulesen (HIER KLICKEN). Die Entscheidung wurde am Dienstagabend von der Leitungsspitze der Kreisverwaltung getroffen und zuvor intensiv in einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren besprochen. Grund der Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen, die mit der 1. Änderung in einigen Punkten verschärft wurde, ist die nach wie vor hohe 7-Tages-Inzidenz von über 200. Zeitgleich veröffentlichte die Kreisverwaltung auch ein neues Formular für Eltern, mit dem sie die Notbetreuung in der jeweils zuständigen Kita beantragen. Hier das Dokument: Formular - Antrag auf Notbetreuung ab 01.02.2021

  • 28. Januar 2021, 12:06 Uhr: Die Stadtbibliothek Calau bleibt weiterhin geschlossen, bis mindestens 14. Februar. Nutzerinnen und Nutzer können per Mail ( ) oder telefonisch unter 03541 / 891512 Medien bestellen, die zum Abholen in den Flur gestellt werden.

  • 22. Januar 2021, 10:07 Uhr: Aufgrund vieler Anfragen von Eltern teilt die Stadtverwaltung Calau mit, dass im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, und damit in der Stadt Calau, nach wie vor die 3. Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gilt. Die Kitas der Stadt Calau sind nach wie vor geschlossen, es wird lediglich eine Notbetreuung für Kinder gewährleistet, deren Eltern in systemrelevanten Bereichen arbeiten. Die Allgemeinverfügung des Landkreises gilt bis zum 31.01.2021. Sobald es neue Entscheidungen gibt erfahren Sie dies an dieser Stelle.

  • 22. Januar 2021, 09:56 Uhr: Die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VGOSL) verweist in einer aktuellen Mitteilung auf die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im ÖPNV hin. Gemäß den Vorgaben der Landesregierung gilt dies ab Samstag, den 23.01.2021. Somit gilt für alle Fahrgäste, dass sie den Linienbus nur nutzen dürfen, wenn sie eine FFP-2 oder OP-Maske („Einwegmaske“)  tragen. Dies gilt auch für gebuchte Rufbusfahrten. Weiterhin erfolgt der Einstieg in die Busse nur über den hinteren Fahrzeugbereich, ein Fahrscheinverkauf im Bus ist nicht möglich. Nähere Informationen unter www.vgosl.de/Aktuelles

  • 15. Januar 2021, 13:10 Uhr: Mit der folgenden Infografik informiert der Landkreis OSL zu den derzeit gültigen Corona-Regeln im Landkreis:

Corona-Regeln

  • 15. Januar 2021, 09:58 Uhr: Seit gestern gilt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die 3. Allgemeinverfügung, verlängert bis zum 31. Januar 2021.Darauf verständigte sich die Kreisverwaltung nach erfolgter Abstimmung im Krisenstab des Landkreises und mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der Kommunen. Hauptgrund für die erneute Verlängerung der Maßnahmen liegt in der sich weiterhin als prekär darstellenden Infektionslage im Landkreis. Damit gelten auch in den nächsten zwei Wochen weiterhin in einzelnen Punkten schärfere Corona-Schutzmaßnahmen als das Land Brandenburg sie in seiner aktuellen Eindämmungsverordnung vom 8. Januar vorsieht. So findet die Kindertagesbetreuung (Formular: Antrag auf Notbetreuung ab 14.01.2021) weiterhin nur als Notbetreuung statt, der Präsenzunterricht bleibt weiter untersagt. Ausnahmen gelten für schulische Abschlussklassen und Prüfungen für berufliche Abschlüsse im letzten Ausbildungsjahr. Außerdem gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Die angepasste Allgemeinverfügung findet man auf der Internetseite des Landkreises.

  • 15. Januar 2021, 07:57 Uhr: Aufgrund der Regelungen der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg bleibt die Stadtbibliothek Calau bis zum 31. Januar weiterhin für den Besucherverkehr geschlossen. Eine kontaktarme Abholung von Medien ist weiterhin nach telefonischer Bestellung möglich. Weitere Informationen direkt bei der Stadtbibliothek, Tel. 03541 / 8728947.

  • 13. Januar 2021, 08:44 Uhr: Ab kommendem Montag, den 18. Januar, gilt auf den Linien der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VGOSL) der Schulfahrplan. Das teilt das Unternehmen mit und verweist gleichzeitig darauf, dass der Wochenendverkehr am 16. und 17. Januar ersatzlos entfällt. In den Verkehrsmitteln des ÖPNV gilt auch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Dies gilt sowohl in allen Linienbussen, an allen Bushaltestellen und bei der Nutzung gebuchter RufBus-Fahrten. Der Einstieg der Fahrgäste in die Busse erfolgt über die Tür im hinteren Fahrzeugbereich. Der Fahrscheinverkauf in den Bussen ist weiterhin nicht möglich. Dennoch weist das Unternehmen darauf hin, dass für die Mitfahrt ein gültiger Fahrschein benötigt wird. Tickets bekommen Sie über die Handyticket-Apps des VBB, bei der VGOSL (ab 18.01.21) und über Fahrscheinautomaten. Die Kaufabwicklung ist zudem auch telefonisch möglich unter 03573 / 6652-0 (Mo-Do von 8 bis 15 Uhr und Fr von 8 bis 14 Uhr). Weitere Informationen sowie Linienpläne unter www.vgosl.de/Aktuelles

  • 12. Januar 2021, 14:19 Uhr: Seit dem 11.01.2021 geht der Betrieb in der Naturkita „Sonnenblume“ in Werchow wieder weiter. Unabhängig von den Quarantäneanordnungen des Landkreises OSL für die betroffenen Mitarbeiter*Innen und Kinder konnte gestern mit zwei nichtbetroffenen Erzieherinnen die Notbetreuung von Kindern, die bisher noch nicht in der Einrichtung waren, gestartet werden.

  • 12. Januar 2021, 10:27 Uhr: Unter der Regie der Interessengemeinschaft (IG) „In Calau clever kaufen“ ist eine Liste mit Unternehmen erstellt worden, die aktuell einen Lieferdienst anbieten. Dazu teilt IG-Sprecherin Marion Goyn mit: „Viele ortsansässige Firmen bieten diese Dienste an. So kann auch die Zeit des Lockdowns abgemildert werden. Die Bezahlung kann auch mit den im Umlauf befindlichen Gutscheine erfolgen und damit die schwierige Situation der Händler etwas entschärft werden. Immerhin sind Gutscheine im Wert von 11.000 Euro im Umlauf. Geld, dass die Händler bei einem Einkauf mit Gutscheinen dann von der Bank erhalten.“ Die komplette Liste mit allen Unternehmen können Sie hier kostenfrei herunterladen: Lieferdienst Calauer Händler

  • 11. Januar 2021, 09:31 Uhr: Aufgrund der Verlängerung der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bis zum 15.01.2021 bleibt auch die Stadtbibliothek Calau weiterhin für Besucher geschlossen. Bücherfreunde müssen dennoch nicht auf ihr Lesevergnügen verzichten, denn nach wie vor bietet die Stadtbibliothek die Möglichkeit an, Bücher, Magazine und sonstige Medien nach telefonischer Bestellung kontaktarm im Flur abzuholen. Weitere Informationen direkt bei der Stadtbibliothek, Tel. 03541 / 8728947.

  • 08. Januar 2021, 18:09 Uhr: Die Landesregierung Brandenburg hat heute die vierte Corona-Eindämmungsverordnung mit Geltungsbeginn 09.01.2021 beschlossen. Damit werden die bisherigen Beschränkungen des Lockdowns bis zum 31.01.2021 verlängert und in einigen Punkten verschärft. Die im Landkreis OSL geltende Allgemeinverfügung in Fassung vom 28.12.2020 ist voerst bis zum 15.01.2021 verlängert worden. Somit bleiben im LK OSL, unabhängig von den Landesregelungen, die Kindertagesbetreuung (mit Ausnahme der Notbetreuung) sowie der Präsenzunterricht, auch der Abschlussklassen, untersagt. Weiterführende Informationen: Covid-19: Fortsetzung Lockdown mit weiteren Einschränkungen notwendig - Landesregierung beschließt neue Verordnung

  • 08. Januar 2021, 12:44 Uhr: Aufgrund der aktuellen Entwicklung und Festlegungen werden die Regionalbuslinien im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch weiterhin nach dem Ferienfahrplan angefahren. Dies teilte die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VGOSL) heute mit. Demnach gilt die Regelung bis vorerst 15. Januar 2021. Das bedeutet, dass alle Fahrten in den Fahrplänen, die mit einem „F“ oder „ohne Einschränkungen“ gekennzeichnet sind, durchgeführt werden. Die vorderen Bustüren bleiben für Fahrgäste geschlossen. Die Nutzung des ÖPNV ist auch weiterhin nur mit gültigem Fahrschein gestattet. Bei notwendigen Änderungen der Regelung hält das Unternehmen auch weiterhin seine Kundinnen und Kunden auf dem Laufenden.

  • 08. Januar 2021, 08:19 Uhr: Der Einzug der Kitagebühren für den Monat Januar erfolgt nur für die Kinder, die sich aktuell in der Notbetreuung befinden. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Beiträge aus technischen Gründen nur in der bisherigen Höhe eingezogen werden können. Korrekturen in der Höhe der Beiträge aufgrund von veränderten Einkommensverhältnissen oder Betreuungszeiten erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

  • 07. Januar 2021, 17:07 Uhr: Das Haupt- und Ordnungsamt der Stadt Calau teilt mit, dass aufgrund der aktuellen Lage die Anmeldungen für Schulanfänger nicht wie geplant durchgeführt werden können. Demnach werden Eltern, deren Kinder ab dem Schuljahr 2021/22 schulpflichtig sind, darum gebeten, die dafür notwendigen Anmeldeunterlagen per Post oder per Einwurf in den Schulbriefkasten abzugeben. Weitere Informationen und welche Unterlagen zur Anmeldung notwendig sind, finden Sie im folgenden PDF-Dokument: Elterninformation für die Schulanfänger des Schuljahres 2021/22

    Dieses Dokument wird in Kürze zudem auch in den städtischen Kindertagesstätten ausgehängt.

  • 07. Januar 2021, 16:27 Uhr: Wegen eines positiven Corona-Testergebnisses in der Naturkita „Sonneblume“ im Ortsteil Werchow ist die Einrichtung bis auf weiteres geschlossen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz legt nun fest, ob und ggf. welche Kinder bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses getestet werden. Die Eltern der Kinder bzw. die betroffenen Angestellten werden direkt vom Gesundheitsamt zu entsprechenden Maßnahmen wie Quarantäne-Anordnungen informiert.

  • 06. Januar 2021, 10:06 Uhr: Aufgrund von Nachfragen teilt die Stadtverwaltung Calau mit, dass Anträge auf Notbetreuung in den Kindertagesstätten ausgefüllt direkt in der jeweils zuständigen Kita abzugeben sind. Hier finden Sie das Dokument zum Download: Antrag auf Notbetreuung ab 04.01.2021

  • 05. Januar 2021, 15:13 Uhr: Die Elternbeiträge und das Essensgeld in den Kindertagesstätten der Stadt Calau für Januar 2021 werden ausschließlich für Kinder erhoben, die eine Notbetreuung in den Einrichtungen in Anspruch nehmen.

  • 05. Januar 2021, 14:09 Uhr: Nach Absprache mit Schulleitung und Stadtverwaltung wird an dieser Stelle mitgeteilt, dass die Hort-Notbetreuung bis zum 08.01.2021 vollumfänglich in den Horteinrichtungen der Stadt Calau durchgeführt wird. Die Kinder sollten die von der Schule erteilten Lernaufgaben in den Hort mitbringen, diese können dort erledigt werden. Horteinrichtungen befinden sich in der Kita Calauer Spielträume (nur 1. Klasse) sowie direkt an der Schule (2. bis 6. Klasse). Ab dem 11.01.2021 findet die Notbetreuung während der Unterrichtszeiten im Carl-Anwandter-Haus der Grund- und Oberschule Calau statt. Betreut werden die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte der Schule. Welche Personengruppen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, ist in der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises OSL vom 28.12.2020 nachzulesen. Nähere Informationen auch auf der Internetseite der Schule.

  • 22. Dezember 2020, 14:00 Uhr: Ausgangsbeschränkungen in OSL gelten wie folgt: Mit der Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (3.SARS-CoV-2-EindV) vom 15.12.2020 hat das Land Brandenburg unter anderem eine umfassende ganztägige Ausgangsbeschränkung ab Mittwoch, 16.12.2020 in Kraft gesetzt. Die in der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10.12.2020 geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung von 20 Uhr bis 5 Uhr des jeweiligen Folgetages, die ab Montag, 14.12.2020 galt, ist damit überholt und wird nicht mehr angewendet. Der Landkreis wird diese Regelung zeitnah förmlich aufheben.

  • 18. Dezember 2020, 11:43 Uhr: Das Standesamt der Stadt Calau ist am Dienstag, den 29. Dezember, von 8 bis 15 Uhr erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvergabe möglich.

  • 17. Dezember 2020, 15:50 Uhr: Eltern, bei deren Kindern kein Anspruch auf eine Notbetreuung in den städtischen Einrichtungen besteht, können über ihren Arbeitgeber ein so genanntes Ausfallgeld beantragen. Unter der Adresse www.ifsg-online.de finden Sie weiterführende Informationen zu Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen sowie die dazu passenden Antragsformulare.

  • 16. Dezember 2020, 09:09 Uhr: Zum Schutz der Fahrgäste sowie seines Personals teilt die Verkehrsgesellschaft VGOSL mit, dass ab Donnerstag, 17. Dezember, die vorderen Bustüren für alle Fahrgäste geschlossen bleiben. Die Nutzung des ÖPNV ist jedoch auch weiterhin nur mit gültigem Fahrschein erlaubt. Ab Samstag, den 19. Dezember, wird im festen Linienverkehr, im RufBus-Verkehr sowie im Stadtverkehr Senftenberg der komplette Wochenendverkehr ersatzlos eingestellt. Ab Montag, dem 21. Dezember, werden weitere Fahrten im Regionalverkehr sowie im Stadtverkehr eingestellt. Eine Auflistung dieser Fahrten können Sie auch unter www.vgosl.de/Aktuelles entnehmen bzw. telefonisch unter 03573 6652-37 erfragen.

  • 15. Dezember 2020, 12:11 Uhr: Die Calauer Stadtbibliothek ist ab morgen für den Besucherverkehr geschlossen. Das teilt Bibliotheksleiterin Steffi Clemens mit. „Um unseren Nutzerinnen und Nutzern dennoch die Möglichkeit zu geben, sich für die Feiertage mit Lesestoff, Filmen oder Spielen einzudecken, bieten wir bis einschließlich 21. Dezember einen Abholservice an“, informiert Clemens. Demnach können vorab telefonische Bestellungen aufgegeben werden, die dann kontaktfrei an der Bibliothek abgeholt werden können. Den gleichen Service biete man auch in der ersten Januarwoche (4. bis 8. Januar) an. Die Bibliotheks-Chefin abschließend: „Wir hoffen, dass wir ab dem 11. Januar dann wieder regulär für den Besucherverkehr öffnen dürfen und wünschen allen Calauerinnen und Calauern besinnliche Weihnachten sowie alles Gute und vor allem Gesundheit für den anstehenden Jahreswechsel.“ Zu erreichen ist das Team der Stadtbibliothek unter Tel. (03541) 8728947.

  • 14. Dezember 2020, 15:37 Uhr: Nachdem die Stadtverwaltung Nachfragen von Eltern zur Öffnung der Kitas erreicht haben, ist hier nochmals klarzustellen, dass die Allgemeinverfügung des Landkreises OSL weiterhin Gültigkeit besitzt und deren Maßnahmen umgesetzt werden. Danach werden die Kitas im Landkreis ab dem 17. Dezember geschlossen. Für Kinder, deren Personensorgeberechtigte in den so genannten „kritischen Infrastrukturen“ arbeiten, wird eine Notbetreuung in der jeweiligen Kita aufrechterhalten. Dazu ist von den Eltern ein Antrag einzureichen, hier finden Sie das entsprechende Formular. Die hohen Inzidenzwerte im Landkreis OSL haben den Erlass der Allgemeinverfügung für den Landkreis notwendig gemacht. Die darin erlassenen Maßnahmen überschreiten in einigen Punkten (z.B. Kitaöffnung) das Ausmaß der zu erwartenden Regelungen aus der für den 15. Dezember angekündigten neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Die Maßnahmen des Landkreises sind mit dem Land Brandenburg abgestimmt.

  • 14. Dezember 2020, 14:09 Uhr: Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Anträge auf Kita-Notbetreuung direkt in den jeweiligen Kitas abgegeben werden müssen. Allerdings kommt es vor, dass Eltern hierfür veraltete Antragsformulare nutzen, die allerdings nicht mehr gültig sind. Ein ordnungsgemäßer Antrag kann nur mit dem folgenden Dokument gestellt werden „Antragsformular für Kita Notbetreuung ab 17.12.“

  • 14. Dezember 2020, 07:32 Uhr: Auch die letzte Veranstaltung in diesem Jahr muss abgesagt werden. So teilte der Radsportverein Calau mit, dass der traditionelle Silvesterlauf in der Calauer Schweiz aufgrund der Corona-Lage ersatzlos gestrichen worden ist. 2020 wäre der Lauf bereits zum 48. Mal in Folge gestartet...

  • 11. Dezember 2020, 07:41 Uhr: Ab dem heutigen Tag (12:00 Uhr) gilt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine neue Allgemeinverfügung. Konkret regelt der Landkreis darin u.a. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei weniger als 1,5 m Abstand; eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 20-5 Uhr ab 14.12., die Untersagung des Präsenzunterrichtes bis 08.01.2021 für alle Schülerinnen und Schüler (weiterführende und berufsbildende Schulen ab 14.12., Grund- und Förderschulen ab 17.12.), die Untersagung der Kindertagesbetreuung (ab 17.12., Notbetreuung bis Klassenstufe 6 findet statt), die Begrenzung der Personenzahl bei Hochzeiten und Bestattungen auf 10 Personen, ein Besuchsverbot in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, eine Ausweitung des Alkoholverbotes in der Öffentlichkeit (mit Klarstellungen zu Privat- und Betriebsgrundstücken), erlaubte Verkaufsstände auf Wochenmärkten sowie eine Klarstellung zur Untersagung von Weihnachtsmärkten und sonstigen Sondermärkten. Hier finden Sie Wortlaut der kompletten Allgemeinverfügung des Landkreises, wie sie im Amtsblatt bekannt gemacht wurde.

  • 10. Dezember 2020, 17:34 Uhr: Aufgrund eines positiven Corona-Testergebnisses in der Kita „Apfelblüte“ Saßleben ist die Einrichtung bis auf weiteres geschlossen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz legt nun fest, ob und ggf. welche Kinder bzw. Mitarbeiterinnen des Hauses getestet werden. Die Eltern der Kinder bzw. die betroffenen Mitarbeiterinnen werden direkt vom Gesundheitsamt zu entsprechenden Maßnahmen wie Quarantäne-Anordnungen informiert.

  • 10. Dezember 2020, 16:55 Uhr: Laut Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (gültig ab 11. Dezember, 12.00 Uhr) werden die Kitas in der Stadt Calau ab Donnerstag, 17. Dezember, geschlossen. Für Kinder, deren Personensorgeberechtigte in den so genannten "kritischen Infrastrukturbereichen" arbeiten, wird eine Notbetreuung in der jeweiligen Kindertagesstätte aufrecht erhalten. Dazu ist von den Eltern ein Antrag einzureichen, das entsprechende Formular hierfür ist ab 11. Dezember in den Kitas erhältlich. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 08. Januar 2021.

  • 07. Dezember 2020, 11:55 Uhr: Weil die medizinische Versorgung des Klinikum Niederlausitz in Senftenberg aktuell akut gefährdet ist, werden aktuell Helferinnen und Helfer gesucht, die dem medizinischen Personal zur Seite stehen. Klinikums-Chef Tobias Vaasen wendet sich mit einem Aufruf an die Bevölkerung: "Die Gesundheitsversorgung von akut kranken Patienten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist gefährdet bis kritisch. Wir brauchen jetzt jede Unterstützung, die wir bekommen können. Wer helfen will, medizinische Vorerfahrungen oder Vorerfahrungen im Servicebereich hat, gesundheitlich dazu in der Lage ist und sich unter allen zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen und unter Anleitung von qualifziertem Fachpersonal einen Einsatz in unserem Krankenhaus vorstellen kann, kann sich über ein Online-Formular und ab kommender Woche auch telefonisch bei uns melden. Danke bereits an dieser Stelle an alle, die uns und damit allen, die unsere Hilfe benötigen, zur Seite stehen.“ Hier geht es zum Online-Formular - Unterstützung für das Klinikum Niederlausitz

  • 03. Dezember 2020, 16:20 Uhr: Aufgrund seiner hohen 7-Tages-Inzidenz erlässt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz per Allgemeinverfügung weitere Schutzmaßnahmen, um eine zeitnahe und deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Die Regelungen umfassen Maßnahmen im Schulbetrieb, im Bereich Besuchsrecht in Pflegeheimen, Bestattungen sowie ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Die Allgemeinverfügung wird am Freitag, 4. Dezember 2020, im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht und tritt zu Montag, dem 7. Dezember 2020 bis zum 20. Dezember 2020 in Kraft. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut inklusive der Begründung kann online unter www.osl-online.de eingesehen werden. 

  • 30. November 2020, 14:55 Uhr: Die Stadtverwaltung Calau appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich vor dem Hintergrund der weiter ansteigenden Corona-Fallzahlen im Landkreis an die Vorgaben der Eindämmungsverordnung zu halten. Dementsprechend sollen ab dem morgigen Dienstag mehrere A3-Plakate in der Innenstadt darauf hinwirken, dass die Menschen auch im öffentlichen Raum eine Maske tragen. „Der Tag wurde bewusst gewählt, da am ersten Dienstag im Monat der traditionelle Großmarkt in Calau stattfindet. Bei dem werden stets viele Gäste erwartet, was das Einhalten von Abstandsregeln erschwert. Insofern bitten wir darum, auch mit Hilfe der Plakate, möglichst im öffentlichen Raum eine Mund/Nasenabdeckung zu tragen“, erklärt Bürgermeister Werner Suchner. Hintergrund der Maßnahme ist die am Freitag durch die Landesregierung beschlossene Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Darin heißt es: „Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet: Grundsätzlich ist nun in allen öffentlich zugänglichen Räumen und Orten mit Publikumsverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Also zum Beispiel in Banken, Postfilialen, Behörden, Krankenhäusern. Das gilt auch an Orten unter freiem Himmel, wo sich viele Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, zum Beispiel auf Wochenmärkten und in Fußgängerzonen.“

  • 26. November 2020, 08:15 Uhr: Aufgrund von Meldungen aus Verkaufseinrichtungen in Großräschen warnt der der Landkreis Oberspreewald-Lausitz aktuell von Personen, die sich fälschlicherweise als vermeintliche Kontrolleure ausgeben und Geld verlangen. Dazu heißt es: „Die Kontrollen durch die Kreisverwaltung finden stets in Zweierteams statt, bestehend aus je einem Mitarbeiter der Kreisverwaltung und des Ordnungsamtes der Kommune. Die Kontrolleure sind anhand ihrer Dienstkleidung äußerlich als Vertreter der Verwaltung erkennbar (Jacke mit Aufschrift „Ordnungsamt“ bzw. gelbe Weste mit Aufschrift „Landkreis Oberspreewald-Lausitz“).“ Haben Bürgerinnen und Bürger konkrete Zweifel, sollten sie sich nicht scheuen und sofort die Polizei benachrichtigen.

  • 24. November 2020, 15:26 Uhr: Aufgrund einiger auftretender Fragen von Eltern von Kita-Kindern, die sich in amtlich verordneter Quarantäne befinden, teilt die Stadtverwaltung folgende einheitliche Verfahrensweise mit: Sobald sich ein Elternteil in angeordneter Quarantäne befindet, werden die Kinder nicht durch die jeweilige Kita/Hort betreut. Das gilt für den gesamten Zeitraum der verhängten Quarantäne. Dies dient der Aufrechterhaltung der Kinderbetreuung in der jeweiligen Einrichtung sowie zum Schutz der anderen Kinder und des Personals.

  • 19. November 2020, 14:44 Uhr: Die Kreisverwaltung reagiert auf das verstärkte Anrufaufkommen an der zentralen Corona-Hotline und passt diese nun an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ab dem 21. November unter der bekannten Tel. 0800 / 870 1100 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag von 08 bis 16 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 09 bis 13 Uhr. Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann es derzeit zu Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Anrufende werden gebeten, es in diesen Fällen später erneut zu probieren oder eine E-Mail zu senden ( ). Anfragen werden möglichst zeitnah bearbeitet.

  • 19. November 2020, 08:05 Uhr: Die am 19. November im Gebäude „Am Gericht 13“ stattfindende Bürgersprechstunde der CDU Calau entfällt wegen der CORONA-Einschränkungen. Die Abgeordneten stehen aber interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern in der Zeit von 17 bis 19 Uhr unter Tel. 035435 / 4084 zu einem Gespräch zur Verfügung.

  • 16. November 2020, 11:41 Uhr: Die am 18. November von 17 bis 19 Uhr stattfindende Bürgersprechstunde von Bündnis90 / Die Grünen wird diesmal telefonisch erfolgen. Interessierte Einwohnerinnen und Einwohnern nutzen hierfür bitte die Tel.Nr. 03541 / 872643.

  • 13. November 2020, 11:13 Uhr: Die Stadt Calau erreichte in den letzten Wochen immer wieder die Anfrage, wie hoch die aktuellen Corona-Zahlen in der Stadt sind. Der Landkreis OSL, der für die Erfassung der Fallzahlen zuständig ist, teilt dazu folgendes mit: "Die Kreisverwaltung hat sich aus verschiedensten Gründen dafür entschieden, keine Details zu den Wohnorten zu veröffentlichen. Dieses Vorgehen wird auch von einigen anderen Landkreisen so praktiziert und nicht zuletzt auch seitens der Infizierten begrüßt. Eine gemeindegrenzenscharfe Bekanntgabe der aktuellen Fallzahlen würde für die Bürgerinnen und Bürger keinen Mehrwert ergeben und ggf. sogar ein falsches Sicherheitsgefühl fördern, insofern im eigenen Wohnort aktuell keine nachgewiesenen Fälle bekannt sind.“ Generell sei es demnach so, dass sich mittlerweile die Corona-Fälle über den ganzen Landkreis erstrecken, es also keine „Hotspots“ gibt. Die derzeitigen Maßnahmen aus der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg  gelten für alle Bürger im Landkreis OSL, unabhängig vom Wohnort.

  • 12. November 2020, 13:03 Uhr: Wie so viele Veranstalter bangt auch der Calauer Radsportverein im Corona-Herbst um eine Veranstaltung. Konkret geht es um den traditionellen Silvesterlauf am letzten Tag des Jahres. „Aufgrund der aktuellen Einschränkungen muss damit gerechnet werden, dass die diesjährige Massensportveranstaltung dem Virus zum Opfer fällt oder zumindest nur im eingeschränkten Rahmen stattfinden kann“, informiert Gerhard Zeschnick vom Verein. Je nach Entwicklung der Lage wird der Verein auf www.calau.de informieren, ob und in welchem Format die Veranstaltung durchgeführt werden kann. Der Startschuss in diesem Jahr soll um 10.00 Uhr am Goldborn in Werchow erfolgen. Es wäre die 48. Auflage der traditionsreichen Veranstaltung, die übrigens noch nie abgesagt werden musste…

  • 06. November 2020, 11:56 Uhr: Ab Beginn der kommenden Woche werden auch in Calau Kontrollen zur Einhaltung der geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg durchgeführt. Diese Kontrollen führen Mitarbeiter des Landkreises OSL durch, die dabei von Mitarbeitern der Stadt Calau unterstützt werden. Grund für diese Maßnahme sind die weiterhin steigenden Zahlen im Landkreis. Schwerpunktmäßig sollen Überprüfungen im Einzelhandel durchgeführt werden aber auch in anderen Bereichen soll kontrolliert werden, ob sich die Bürgerinnen und Bürger an die geltenden Vorgaben halten. An dieser Stelle daher noch einmal der wichtige Hinweis, neben der Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) zusätzlich Innenräume regelmäßig zu lüften und die Corona-Warn-App zu nutzen. Siehe folgende Grafik, die gern auch in den Sozialen Medien geteilt werden darf:

         So verhalten Sie sich richtig!

 

  • 06. November 2020, 09:15 Uhr: In der heute offiziell erscheinenden Ausgabe der Calauer Stadtnachrichten sind auf der Titelseite noch Veranstaltungen aufgelistet, die aufgrund der Corona-Ausbreitung mittlerweile abgesagt werden mussten. Das betrifft den Auftakt der "5. Jahreszeit" durch den Calauer Carneval Verein am 11.11. um 11:11 Uhr am Calauer Rathaus. Zudem sagte mittlerweile auch der Heimatverein Calau e.V. seine Exkursion nach Gosda (28.11.) ab. Auch das am 29.11. geplante Adventsbacken auf Schloß Groß Mehßow kann laut Veranstalter nicht stattfinden. Wir bitten um Verständnis, da zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses die Absage der genannten Veranstaltungen noch nicht bekannt war.

  • 04. November 2020, 08:08 Uhr: Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist das Geschäftshaus der Wohn- und Baugesellschaft Calau (WBC) ab sofort für Besucher geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch weiterhin telefonisch und per E-Mail zu folgenden Geschäftszeiten erreichbar: Montag & Mittwoch von 09.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag von 09.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr. Allgemeine Anfragen sind an die Zentrale zu richten, Tel. 03541 / 8958-0, Reparaturen können unter Tel. 03541 / 8958-16 oder -17 angemeldet werden. Mietanfragen werden unter 03541 / 8958-18 beantwortet. Außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Havariefällen ist die WBC unter 0171 / 6409234 erreichbar.

  • 02. November 2020, 15:34 Uhr: Ab heute gilt im gesamten Bundesland Brandenburg eine neue Corona-Verordnung. Mit den Einschränkungen, die u.a. die Gastronomie- und Hotellerie-Branche betreffen, soll es gelingen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Gleichzeitig bleiben Schulen, Kitas und der Einzelhandel geöffnet. Eine Übersicht aller nun gültigen Regeln finden Sie auf der Internetseite des Koordinierungszentrums Krisenmanagement in Brandenburg. Gleichzeitig teilte der Landkreis OSL mit, dass ab dem heutigen Tag alle Fachämter der Kreisverwerwaltung bis auf weiteres für Besucher geschlossen ist. Eine Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail ist gegeben, die Übersicht finden Sie HIER

  • 30. Oktober 2020, 11:48 Uhr: Angesicht der steigenden Infektionszahlen rät die Stadtverwaltung Calau den Bürgerinnen und Bürgern dazu, möglichst auf Halloweenumzüge und private Feiern zu verzichten. Sie beruft sich bei diesem Hinweis auf eine Empfehlung des Gesundheitsministeriums des Landes Brandenburg. Dazu erklärte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Mit diesem Brauch können Infektionen schnell weiterverbreitet werden.“ Vor dem Hintergrund, dass auch der Landkreis OSL in dieser Woche die 7-Tage-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohner deutlich überschritten hat, gelte es auf alle unnötigen Kontakte zu verzichten. Halloween wird alljährlich am 31. Oktober gefeiert und erfreut sich auch in unserer Region immer größerer Beliebtheit.

  • 30. Oktober 2020, 09:20 Uhr: Zu den von der Bundeskanzlerin und den Länderchefs am Mittwoch beschlossenen und ab Montag geltenden Einschränkungen im Tourismus sowie im Gastronomiegewerbe äußert sich auch Annette Ernst, Geschäftsführerin vom Tourismusverband Spreewald, welchem auch die Stadt Calau angehört. Sie bezeichnete die Maßnahmen als einen „Schlag gegen die Unternehmen, die sich in den letzten Monaten an die Regeln gehalten haben und in teure Hygienekonzepte und Umbauten investiert haben.“ Dennoch müsse und werde man sich an die Regeln halten, denn: „Die Gesundheit unserer Gäste und natürlich auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den touristischen Betrieben steht auch für uns als Verband an erster Stelle." Für die Reiseregion Spreewald rechne man nun mit weiteren starken Einbußen: „Wir hoffen nun, dass das wichtige Advents- und Weihnachtsgeschäft ab Dezember wieder möglich ist. Die in Aussicht gestellten Milliardenhilfen an alle von der Schließung direkt und indirekt betroffen Unternehmen, müssen nun schnell geregelt und unbürokratisch ausgezahlt werden.“

  • 29. Oktober 2020, 15:46 Uhr: Vor dem Hintergrund der im Landkreis OSL steigenden Corona-Zahlen, den gestern zwischen Kanzlerin und Länderchefs vereinbarten Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus sowie der Tatsache, dass die 7-Tage-Inzidenz im Kreis über dem kritischen Wert von 50 liegt, hat der Corona-Krisenstab der Stadt Calau folgende Maßnahmen für die Stadt beschlossen:

  1. Die Sporthallen sind ab Freitag, 30. Oktober, für den Vereinssport geschlossen.

  2. Im Calauer Rathaus sind die regulären Sprechzeiten ab Freitag, 30. Oktober, ausgesetzt. Selbstverständlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung weiter erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind ab sofort nur noch unter vorheriger Terminabsprache mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter (E-Mail oder Telefon) möglich. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner.

  3. Für die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Kemmen“ nutzen Sie bitte die Möglichkeit, die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Calau im Bereich "Bebauungspläne"  einzusehen. Sollte dies für Sie nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Einsichtnahme der Unterlagen im Bauamt der Stadt Calau unter folgender Tel. - Nr.:  03541 / 891-475.

  4. Die Begegnungszentren in den Ortsteilen der Stadt Calau sind ab sofort geschlossen und werden nicht mehr für Veranstaltungen etc. zur Verfügung gestellt.

  5. Die Wochenmärkte am Dienstag und Donnerstag sowie die Großmärkte am 03. November und 01. Dezember finden weiterhin wie gewohnt statt. Die Händlerinnen und Händler erhalten die Anweisung des Marktleiters, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gleiches gilt als Empfehlung für alle Besucherinnen und Besucher.

  • 28. Oktober 2020, 11:55 Uhr: Aufgrund der verschärften Corona-Lage sieht sich der Heimatverein Calau e.V. gezwungen, zwei geplante Veranstaltungen abzusagen. Betroffen ist neben dem Adventsbasteln auch die Öffnung der Museen am 5. Dezember. An diesem Tag wäre auch ein weihnachtlicher Adventszauber in der Stadt geplant gewesen, den die Stadtverwaltung bereits gestern abgesagt hat (s. Tickermeldung von gestern).

  • 27. Oktober 2020, 17:36 Uhr: Der Calauer Weihnachtsmarkt fällt in diesem Jahr aus. Auch auf ein vorweihnachtliches Alternativangebot wird verzichtet. Das teilte der Corona-Krisenstab der Stadtverwaltung am Dienstag mit. Zu diesem Schritt sah man sich angesichts der steigenden Fallzahlen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gezwungen. „Schweren Herzens müssen wir erkennen, dass wir den Infektionsschutz nicht gewährleisten können. Auch mit einer kleinteiligen Veranstaltung, wie wir sie gern durchgeführt hätten, wäre das nicht möglich“, informiert der Calauer Bürgermeister Werner Suchner. Umso erfreuter zeigte sich das Stadtoberhaupt, dass die Händler der Interessengemeinschaft (IG) „In Calau clever kaufen“ angekündigt haben, mit der Schaufensteraktion „Begehbarer Adventskalender“ an 24 Tagen vor dem Fest für vorweihnachtliche Überraschungen in der Stadt zu sorgen. Auch mit dem Aufstellen des Weihnachtsbaumes auf dem Marktplatz sowie weihnachtlicher Dekoration und Beleuchtung in der Innenstadt wolle man seitens der Stadtverwaltung ein wenig Besinnlichkeit in diesem so besonderen Jahr schaffen.

  • 27. Oktober 2020, 11:15 Uhr: Die für den 7. und 8. November geplante 65. Kreisrassegeflügel- und Kreisrassekaninchenschau in Calau ist abgesagt. Das teilt der Kleintierzüchterverein Calau e.V. mit.

  • 23. Oktober 2020, 11:38 Uhr: Die Stadtverwaltung Calau weist aktuell auf ein Angebot für Unternehmer der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hin. Denn viele Branchen befinden sich nach wie vor in einer coronabedingten Ausnahmesituation. Insbesondere jetzt im Herbst ist dies der Fall, da mit steigenden Infektionszahlen auch die Unsicherheit wieder steigt. Um Betriebe zu unterstützen, stellt der Bund deshalb aktuell ein weiteres Paket an Hilfsangeboten zur Verfügung. Die ILB bietet zu allen Förderprogrammen, auch zur Überbrückungshilfe II, Hilfe und Unterstützung an. Informieren Sie sich auf www.ilb.de oder zur Überbrückungshilfe II auch über die Hotline des Bundes: 030 52685087.

  • 23. Oktober 2020, 09:57 Uhr: Aufgrund der steigenden Infektionszahlen teilt die Stadtverwaltung Calau mit, dass ab sofort und bis auf weiteres die Seniorenbegegnungsstätte in der Straße der Jugend 24 geschlossen ist. „Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme. Sie ist allerdings vor dem Hintergrund des besonderen Schutzes der Risikogruppen unumgänglich“, teilt Beate Matzke, Leiterin des Haupt- und Ordnungsamtes mit. Betroffen von dieser Maßnahme sind auch die immer donnerstags stattfindenden Kaffeenachmittage der Einrichtung.

  • 22. Oktober 2020, 15:30 Uhr: Die für den kommenden Mittwoch in der Stadthalle geplante Kinder- und Jugendkonferenz der Stadt Calau ist aufgrund der aktuellen Entwicklung abgesagt. Das wurde nach gemeinsamer Rücksprache mit der Freien Jugendhilfe Niederlausitz e.V. so vereinbart. Im kommenden Jahr soll die Veranstaltung neu angesetzt werden.

  • 22. Oktober 2020, 14:52 Uhr: Aufgrund der aktuellen Lage hat sich heute Nachmittag erstmals nach längerer Pause wieder der Corona-Krisenstab der Stadtverwaltung getroffen. Gemeinsames Ziel ist es, auch bei einer sich weiter verschärfenden Situation eine möglichst leistungsfähige Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang weisen wir gerne nochmals darauf hin, sich an die geltenden "AHA"-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) zu halten. Wir danken für Ihr Verständnis und werden Sie hier stets über alle Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Und bitte: Bleiben Sie gesund!

  • 20. Oktober 2020, 17:35 Uhr: Heute hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung verabschiedet, die ab dem 21. Oktober gültig ist. Sie sieht stufenweise Regeln vor, die sich am jeweiligen lokalen Infektionsgeschehen orientieren. Folgende Grafik klärt dazu auf:Grafik_Coronaregeln_ab21-10-2020

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Veröffentlichung

Calau
Mi, 18. Januar 2023

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