Hauptwohnung, ummelden
Kurzinformationen
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro) an- bzw. ummelden!
Wer aus seiner Wohnung auszieht und keine Wohnung im Inland bezieht, muss sich bei der Meldebehörde abmelden!
Mitzubringen sind:
Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass /
Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes
Ansprechpartner
Formulare
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