Allgemeine Informationen zur Erhebung kommunaler Steuern
Die Stadt Calau erhebt auf gesetzlicher Grundlage folgende Steuern:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuern
Hundesteuern
Automatensteuern
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern werden in § 4 der jährlichen Haushaltssatzung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die aktuelle Haushaltssatzung der Stadt Calau, beschlossen am 29.11.2023, finden Sie hier: Haushaltssatzung der Gemeinde Stadt Calau für das Haushaltsjahr 2024
Die Hebesätze betragen im Jahr 2024:
Grundsteuer A 310 v.H.
Grundsteuer B 405 v.H.
Gewerbesteuer 350 v.H.
Die Hebesätze für die Grundsteuern gelten bis zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025. Auf der Basis der durch das Finanzamt neu ermittelten Grundsteuerwerte sind die Hebesätze ab dem Jahr 2025 anzupassen. Über deren voraussichtliche Höhe lässt sich derzeit noch keine Aussage treffen.
Wichtig:
Grundsteuern
Die Grundsteuern können durch das städtische Steueramt stets nur auf der Grundlage eines Grundlagenescheides des Finanzamtes (Grundsteuermessbescheid) festgesetzt werden.
Das heißt, im Falle eines Verkaufs oder einem sonstigen Eigentumswechsel oder einer Wertveränderung Ihres Grundvermögens kann das städtische Steueramt erst tätig werden, wenn der Bescheid des Finanzamtes an den neuen Eigentümer oder zum neuen Wert ergangen ist. Dies ist in der Regel der 01.01., der dem Jahr des Eigentumswechsels oder der Wertveränderung folgt.
Bitte achten Sie bei einem Eigentumswechsel in dem notariellen Vertrag darauf, eine Vereinbarung mit dem neuen Eigentümer bezüglich einer Erstattungspflicht der Grundsteuer bis zur steuerlichen Umschreibung des Finanzamtes und der sich anschließenden Festsetzung durch das Steueramt der Stadt Calau, zu treffen.
Hundesteuern
Die aktuelle Hundesteuersatzung finden Sie hier: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Calau/Kalawa
(Hundesteuersatzung)
Formulare für die An- und Abmeldung eines Hundes finden Sie hier:
Ansprechpartner