Lärmaktionsplan
Die Stadtverordnetenversammlung Calau hat in ihrer Sitzung am 26.03.2008 den Aufstellungsbeschluss für einen „Lärmaktionsplan Stadt Calau“ gefasst.
Der Lärmaktionsplan Stadt Calau – Stufe 1 – (Stand: September 2008) wurde am 28.01.2009 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und im Amtsblatt für die Stadt Calau am 06.03.2009 öffentlich bekannt gemacht.
Die Stufen 2 und 3 des Lärmaktionsplanes sind in den Jahren 2013 und 2018 erarbeitet worden mit entsprechender Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 25.09.20213 und 26.09.2018 und Veröffentlichung der Beschlussfassung im Amtsblatt am 08.11.2013 und 05.10.2018.
Alle 5 Jahre ist dieser Aktionsplan gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutz von der Stadt zu aktualisieren.
Bei dem Lärmaktionsplan Stufe 4 werden die Daten des Landamtes für Umwelt für die Ortsteile der Stadt Calau im Bereich der Bundesautobahn A 13, auf Grundlage der ermittelten Verkehrszahlen, mit den konkreten örtlichen Verhältnissen und mit den Daten aus der Stufe 3 abgeglichen.
Es erfolgte eine Evaluierung der empfohlenen Lärmminderungsmaßnahmen aus dem LAP – Stufe 3.
Der Lärmaktionsplan Stadt Calau – Stufe 4 wurde vom Planungsbüro mks Architekten-Ingenieure GmbH aus Spremberg in Zusammenarbeit mit der GWJ Ingenieurgesellschaft Bauphysik GbR, Cottbus erarbeitet.
Der Entwurf des „Lärmaktionsplanes Stadt Calau – Stufe 4 lag in der Zeit vom 15.04.2024 bis 15.05.2024 während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Calau hat den „Lärmaktionsplan 2023/2024 Stadt Calau – Stufe 4“ Stand Juli 2024 am 25.09.2024 beschlossen.