Stadtnachrichten & Amtsblatt: Informationen zur Verteilung ab 01.02.2024
Bei der Verteilung von Amts- und Mitteilungszeitungen über die Deutsche Post AG werden im Austausch mit der Bundesnetzagentur die Richtlinien für Zeitungen, die werbefinanziert sind, regelmäßig überprüft Bürgerinnen und Bürger haben ein Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf nicht adressierte POSTAKTUELL - Sendungen. Dazu zählen auch die Calauer Stadtnachrichten mit Amtsblatt.
Um das Selbstbestimmungsrecht auszuüben nutzen Bürgerinnen und Bürger den Sperrvermerk am Briefkasten „Keine Werbung“. Liegt ein solcher Sperrvermerk vor, werden ab dem 01. Februar 2024 die Calauer Stadtnachrichten mit Amtsblatt nicht mehr zugestellt.
Die nicht zugestellten Exemplare liegen für die betroffenen Haushalte zur Abholung im Rathaus der Stadt Calau (Zimmer 3) bereit. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, die Calauer Stadtnachrichten mit Amtsblatt online auf der Homepage der Stadt Calau www.calau.de/amtsblatt zu lesen.
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