Wasserentnahme im Landkreis OSL eingeschränkt
Seit Samstag, 19. Juni 2020 ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtung für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) im Teileinzugsgebiet Schwarze Elster des Landkreises Oberspreewald-Lausitz untersagt. Im Teileinzugsgebiet Mittlere Spree ist die Wasserentnahme in der Zeit von 6 bis 21 Uhr untersagt. Die heute veröffentlichten Allgemeinverfügungen der unteren Wasserbehörde des Landkreises gelten bis auf Widerruf.
Diese Maßnahme wurde notwendig, da in Folge der extremen Trockenheit im vergangenen Jahr, der anhaltenden warmen und trockenen Wetterlage und den bisher ungenügenden Niederschlägen keine Entspannung in den oberirdischen Gewässern und des Grundwasserspiegelstandes eintreten konnte. In den oberirdischen Gewässern haben sich wie in den Jahren 2018/2019 sehr niedrige Wasserstände eingestellt, die Durchflüsse sind außerordentlich gering. So hat sich auch in diesem Jahr eine seit mehreren Wochen andauernde Niedrigwassersituation eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist gegenwärtig nicht absehbar. Geringe Abflussmengen und erhöhte Wassertemperaturen gefährden den Wasserhaushalt in Menge und Güte sowie die Flora und Fauna der oberirdischen Gewässer.
Anträge auf Ausnahmen von der Entscheidung sind bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu stellen, die daraufhin eine Einzelfallentscheidung trifft. Die Einhaltung der Allgemeinverfügungen wird durch die untere Wasserbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung ist in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (https://www.osl-online.de/amtsblatt/index.php?ebene=496) erfolgt. Der vollständige Text mit Begründung und Kartenmaterial ist einsehbar auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Verwaltung & Kreistag“ > „Bekanntmachungen und Richtlinien“.
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