Schiedsstellen
Kurzinformationen
Die Stadt Calau hat eine Schiedsstelle eingerichtet, in welcher die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen. Eine Schiedsperson wird durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt und bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts in Form einer Berufung in das Schiedsamt. Sie sind siegelführend und unterstehen der Fachaufsicht der zuständigen Amtsgerichte. Sie sind zuständig für
den Täter-Opfer-Ausgleich
Schiedsstellen sind kostengünstig + schnell + unbürokratisch und schaffen vollstreckbare Titel.
Dabei ist beachtlich, dass die Zuständigkeit der Schiedsstelle obligatorisch als auch freiwillig gegeben sein kann.
In beiden Fällen können Streitigkeiten durch einen rechtsverbindlichen und vollstreckbaren Vergleich beendet werden !
Informationen über die Landesvereinigung Brandenburg finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie:
auf der Internetseite des
"Bundes der Deutschen Schiedsmänner und Schiedsfrauen"
sowie auf der Internetseite des