Hundesteuer, anmelden
Kurzinformationen
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bzw. nach Zuzug in eine neue Gemeinde steuerlich anzumelden. Die Anmeldung kann in vielen Städten schriftlich erfolgen, oft auch telefonisch, online oder per E-Mail. Eine persönliche Anmeldung ist nur in den wenigsten Gemeinden nötig.
Bei Zuzug in eine neue Gemeinde kann die Hundeanmeldung oft auch gleichzeitig mit der eigenen meldebehördlichen Anmeldung verbunden werden. Nach der Anmeldung erhält der Hundehalter einen Steuerbescheid und die aktuelle Hundesteuermarke.